Legal, illegal, scheißegal am Black Friday

Bei Verkaufsaktionen lockt der Einzelhandel oft mit falschen Rabatten. Vorsicht ist auch im Internet geboten

  • Martin Höfig
  • Lesedauer: 4 Min.

Es geht im Kapitalismus bekanntlich um Profit, etwa durch trickreiches Verkaufen. Dabei wenden die Händler alle möglichen Kniffe an, wie zum Beispiel alle Waren mit einem Preis knapp unter der nächsten vollen Ziffer zu versehen. Noch gerissener sind Rabattangebote, und diese prägen vor allem den sogenannten Black Friday. Schwarzer Freitag wird in den USA der Freitag nach dem immer am vierten Donnerstag im November stattfindenden Thanksgiving genannt und ist dort der traditionelle Beginn der Weihnachtseinkaufssaison. Der Einzelhandel will an diesem Tag mittels Rabatten zum zügellosen Kauf von Produkten anregen. Mittlerweile hat sich das Geschäftsgebaren zeitgemäß vor allem ins Internet verlagert. So auch in Deutschland wie in allen anderen Industrienationen der Welt - auch ohne Thanksgiving und Star-Spangled Banner.

Und so werden auch dieses Jahr wieder Millionen geblendete Verbraucher den diesjährigen Black Friday vor allem, aber nicht nur zur Online-Schnäppchenjagd nutzen. Doch Verbraucherschützer kritisieren schon seit Jahren, dass die Rabatte bei Verkaufsaktionen wie dem an diesem Freitag oft künstlich aufgeblasen seien. Oft würde der Rabatt nicht ausgehend vom tatsächlichen Marktpreis, sondern von der weit über den handelsüblichen Preisen angesetzten unverbindlichen Preisempfehlung oder sogenannten Mondpreisen berechnet. Bei Vergleichen mit anderen Anbietern relativierten sich die Rabatte dann, sodass am Ende oft nur noch echte Preisnachlässe von 10 bis 25 Prozent herauskommen würden - anstelle der ausgelobten 50 oder 60 Prozent.

Julia Rehberg von der Verbraucherzen-trale Hamburg rät deshalb, »sich durch die Werbung mit Rabatten nicht zu Käufen von Waren verleiten zu lassen, die man gar nicht braucht«. Letztlich gelte es aber immer im Leben des Verbrauchers in der ihn umgebenden und von schillernder Werbung vollgestopften Welt: vorab überlegen, was man überhaupt kaufen möchte und welchen Preis man bereit ist, dafür zu zahlen. Ein weiterer Tipp der Verbraucherschützerin ist, »sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und Angebote zu vergleichen«.

Der Markenverband, eine Spitzenorganisation der deutschen Markenwirtschaft, macht sich indes Sorgen um seine Absätze. Denn der Black Friday zieht im System der legalen Abzocke natürlich auch »illegale Akteure« an. »Onlineshopping darf gerade in Zeiten von Corona kein Russisches Roulette für die Verbraucher sein«, gibt sich Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, verbraucherfreundlich. Die Organisation kritisiert die EU, in der vielen Mitgliedsstaaten der Wille zu konsequentem Vorgehen gegen solche »illegalen Akteure« fehle. »Anstelle leicht und aktuell umsetzbare Maßnahmen zu ergreifen, versteckt sich die EU-Politik lieber hinter den Verhaltenstipps, die den Verbrauchern gegeben werden müssen, damit sie sich vor den Angeboten krimineller Fälschungsverkäufer und den damit verbundenen Gefahren schützen können«, ereifert sich Köhler.

Außerdem sei es unzumutbar, dass die Verbraucher sich zu einem beträchtlichen Teil selber schützen sollen, weil immer noch viele EU-Staaten bei den aktuellen Beratungen zur Ausgestaltung des Digital Services Act zögerten, den Onlinehandel für die Verbraucher sicherer zu machen. Um Fälschungsverkäufe zu verhindern, müssten deshalb auch die Plattformen ihren Teil beitragen. Damit der Digital Services Act, das von der EU vorgelegte Gesetz über digitale Dienste, weitgehend sicheren Einkauf im Internet gewährleistet, müssten alle Plattformen zwingend überprüfen, wer darauf Waren anbietet oder bewirbt. »Kunden auf Onlineplattformen müssen sich auf die angegebene Identität von Anbietern verlassen können, sonst ist kein effektiver Käuferschutz möglich«, so Köhler vom Markenverband weiter.

Zu den Maßnahmen, die laut Markenverband getroffen werden müssten, gehöre auch zu verhindern, dass eine einmal gelöschte Fälschung erneut hochgeladen und angeboten wird. »Denn jeder Aufwand der Identifizierung von Fälschungen ist im Ergebnis wirkungslos, wenn Kriminelle von den Plattformen nicht daran gehindert werden, Fälschungen immer wieder anzubieten. Das Ziel ist, dass Verbraucher originale und damit sichere Produkte erhalten«, sagt Köhler.

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt zur Vorsicht mit Blick auf Fake Shops. »Man sollte genau hinschauen, wer mein Geschäftspartner wird. Wird zum Beispiel nur Zahlung per Vorkasse angeboten, sollte man nur zahlen, wenn einen der Verlust des Geldes nicht ärgert«, sagt Julia Rehberg. Bei Onlinekäufen solle man auch auf die Rückgaberegelungen achten, um letztlich nicht zu viele Rücksendungen auf eigene Kosten zum Beispiel nach China zu haben.

In einem Nachbarland der USA spielt zum Leidwesen westlicher Kapitalisten in der letzten Novemberwoche Rabatt- und Konsumrausch keine Rolle. Denn in Kuba gedenkt man Fidel Castros, der im Jahr 2016 ausgerechnet am Black Friday 90-jährig verstarb. Vielleicht aber ergattern ja hierzulande eifrige Käufer ein rabattiertes T-Shirt mit seinem Konterfei oder ähnliches. Es würde zu diesem Wahnsinn passen.

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