Worauf im Winter besonders zu achten ist

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  • Lesedauer: 2 Min.

Damit bei Immobilienkauf und -bau alles glatt läuft, gibt der digitale Versicherungsmanager CLARK sinnvolle Tipps zur Finanzierung und Absicherung von Bauvorhaben.

Finanzielle Möglichkeiten

Für die meisten Menschen ist der Immobilienkauf die größte Investition des Lebens. Deshalb sollte sorgfältig abgewogen werden, welche Immobilie zur persönlichen finanziellen Situation und den eigenen Anforderungen passt. Wer sich bei der Finanzierung auf künftige Gehaltserhöhungen verlässt, der könnte sich schnell überlasten, so die CLARK-Finanzierungsexperten. 35 bis 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens sollte als Faustregel für monatliche Zahlungen gelten.

Zudem ist zu beachten, dass Eigentümer einer Immobilie nicht nur die monatliche Finanzierungsrate tragen, sondern auch noch diverse Nebenkosten, mit denen man sich schnell verkalkulieren kann. Um eine passende Baufinanzierung zu finden und möglicherweise auf Förderungen zurückgreifen zu können, sollte man sich umfassend und unabhängig beraten lassen.

Damit es beim Hauskauf keine Überraschungen gibt, hat CLARK eine umfassende Checkliste mit wichtigen Kostenpunkten und anderen Tipps zusammengestellt.

Fristen und Versicherungsumfang

Besonders Bauarbeiten und Sanierungen, die im Winter vorgenommen werden, können mangelbehaftet sein. Der häufigste Grund dafür ist Feuchtigkeit, die zum Beispiel Schimmel erzeugen kann. Solche Mängel müssen in der Regel vom Bauunternehmen beseitigt werden, was die Hauseigentümer jedoch nicht vor Schwierigkeiten, wie einem verspäteten Einzug, schützt.

Die Experten von CLARK raten bei Bauarbeiten im Winter, die Baumaßnahme und Temperatur zu notieren und zusätzlich Dokumentationsfotos anzufertigen, um im Streitfall Beweise in der Hand zu haben. Auf keinen Fall sollten »auf eigene Faust« Baumängel behoben werden, ohne dies mit dem Bauunternehmen abzusprechen.

Nach der erfolgreichen Fertigstellung gilt es, das neue Eigentum zu schützen. Besonders bei der Sanierung einer schon bestehenden Immobilie ist zu beachten, dass nach dem Kauf und der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch eine vierwöchige Sonderkündigungsfrist für den Wechsel der Gebäudeversicherung besteht. Verstreicht diese Frist, so geht die bestehende Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Bei der Wohngebäudeversicherung lohnt es sich besonders, sich den Versicherungsumfang genau und vorrangig zum Preis anzuschauen.

Auch die schon bestehende Haftpflichtversicherung sollte nochmals dahingehend überprüft werden, ob sie auch für mögliche Haftungen eines Immobilieneigentümers geeignet ist. Beispielhaft für einen Schaden, den diese Versicherung regulieren könnte, ist die Verkehrssicherungspflicht von Passanten auf dem Gehweg. CLARK/nd

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