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Das selbsternannte Opfer Boris Reitschuster

Boris Reitschuster gehört bald nicht mehr zur Hauptstadtpresse

Boris Reitschuster
Boris Reitschuster

Boris Reitschuster erhitzt die Gemüter und macht nach eigener Darstellung auf seiner Webseite »Klartext-Journalismus«. Diese Webseite dokumentiert auch den Anlass, der für Reitschuster bald zum Ausschlussgrund aus den Reihen der Bundespressekonferenz werden kann.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Kurz vor Weihnachten redete der Mitgliedsausschuss Klartext mit Reitschuster, der im zurückliegenden Jahr durch Provokationen mit teils aus dem Zusammenhang gerissenen Fakten auffiel. Inhaltlich bedient er die Klientel der rechtspopulistischen Kritiker der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Der 50-Jährige leitete bis 2015 das Moskauer Büro des Nachrichtenmagazins »Focus« und veröffentlicht seither überwiegend in deutschsprachigen Medien des rechten und rechtskonservativen Spektrums.

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Dies ist jedoch nicht der Grund für den angekündigten Ausschluss. Reitschuster hat, so verkündet es das Impressum seiner Webseite, seinen Firmensitz nach Montenegro verlegt. Damit erfüllt er ein wesentliches Kriterium des eingetragenen Vereins nicht mehr, der die Bundespressekonferenz ist. Die Vereinssatzung besagt, dass nur diejenigen Journalist*innen Mitglied der Bundespressekonferenz sein können, deren Tätigkeit überwiegend in Berlin oder in Bonn und für ein in Deutschland ansässiges Medium ausgeübt wird. Bonner Journalist*innen sind aufgrund der weiterhin vorhandenen Dienstsitze mehrerer Ministerien in der ehemaligen Hauptstadtregion weiterhin Teil des Vereins.

Der Verstoß könnte Reitschuster nun die Mitgliedschaft kosten; via Twitter startete er umgehend seine Inszenierung als Opfer unterdrückter Meinungsfreiheit. »Beginnt jetzt die ›Säuberung‹, ohne rote Linien?«, twitterte er. Natürlich nicht. Ihm bleiben nun 30 Tage Zeit, Einspruch gegen den Beschluss zu erheben.

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