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  • Böllerverbotszonen in Berlin

Unnötiges Zonen-Gefrickel

Die Auswahl der Böller- und Ansammlungsverbotszonen zu Silvester in Berlin wirft Fragen auf - ein Kommentar

  • Rainer Rutz
  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin hat nun also zu Silvester abermals fast 60 ausgewiesene Böllerverbotszonen. Feuerwerk und jedwedes andere pyrotechnische Geknalle ist hier ebenso untersagt wie das Herumstehen. Jetzt kann man von einem solchen Verbot halten, was man will. Nicht nur Besitzerinnen und Besitzer schreckhafter Haustiere dürften heilfroh sein, in einer solchen Zone zu wohnen. Alle, die es zum Jahreswechsel gern knallen lassen, mit Sicherheit weniger.

Gleichwohl wirft die Auswahl der betreffenden Verbotszonen Fragen auf. Schließlich handelt es sich zu guten Teilen um Straßenzüge, Plätze und Grünanlagen, die in der öffentlichen Wahrnehmung als irgendwie »assig«, wenn nicht ohnehin als »kriminalitätsbelasteter Ort« abgestempelt sind. Das provoziert Widerspruch und - wie die Bilanz der Silvesternacht des vergangenen Jahres gezeigt hat - auch Widerstand. Es wäre naiv zu glauben, in diesem Jahr könnte es anders sein.

Auch erschließt sich die mitunter kleinteilige und eigenwillige Begrenzung der Zonen nicht. Weshalb stellt das Böllern am Schlesischen Tor in Kreuzberg etwa einen bußgeldbewehrten Tatbestand dar, nur wenige Meter weiter entlang der Köpenicker Straße aber schon nicht mehr? Die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam hält sich mit derlei Gefrickel folglich auch gar nicht erst auf und untersagt den privat orchestrierten Knallspaß gleich im kompletten Stadtgebiet.

Die Begründung, mit dem Böllerverbot wolle man der Ausbreitung des Omikron-Variante vorbeugen, überzeugt übrigens weder hier noch dort. Dagegen hilft nur eins: Impfen.

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