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Vertragsverlängerung der Luca-App in der Schwebe

Erstes Bundesland hat keinen Bedarf mehr an Kontaktnachverfolgung über die App. Weitere Datenschutzverstöße durch Polizeien

Nach einem Bericht der »Neuen Osnabrücker Zeitung« ist in Schleswig-Holstein die Entscheidung gefallen, die Verträge zum Betrieb der Luca-App nicht zu verlängern. Nach der Abschaffung der Pflicht zur Kontaktnachverfolgung im September gibt es in dem Bundesland keinen Bedarf mehr für die App.

Insgesamt 13 Bundesländer hatten die App der Firma Nexenio und der Culture4Life GmbH genutzt. Derzeit prüfen alle Länder den Sinn einer Verlängerung. Drei Länder haben keinen Vertrag: Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen. Einzelne Gesundheitsämter nutzen die App dort aber auch.

Während Datenschützer Risiken sehen, wirbt der Deutsche Landkreistag für die App: »Wir halten Luca für die Kontaktnachverfolgung immer noch am sinnvollsten, weil ein direkter Kanal zwischen Gesundheitsamt, dem Betreiber einer Gaststätte und dem Nutzer besteht«, sagte eine Sprecherin. »Im Bedarfsfall können die Gesundheitsämter schnell auf die Daten von Betroffenen und deren Kontaktpersonen zurückgreifen und diese kontaktieren.«

Dem entgegen stehen die vielerorts steigenden Infektionszahlen, die Gesundheitsämter dazu veranlassen, meist nur noch in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern Kontaktnachverfolgungen durchzuführen.

Das Konzept der Luca-App sieht vor, dass Menschen beim Betreten von Veranstaltungsorten oder in der Gastronomie einen QR-Code einscannen und damit Dauer und Zeitpunkt ihres Besuches festhalten. Die Daten werden durch die Betreiber der App gespeichert und sollen auf Nachfrage zur Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter entschlüsselt werden. Sind Daten jedoch erst einmal erhoben, können sie auch missbräuchlich genutzt werden. Nachdem in Mainz eine widerrechtliche Abfrage von 21 Datensätzen durch die Polizei stattgefunden hat, die in einem Todesfall ermittelte, meldeten aus Baden-Württemberg weitere Gesundheitsämter unberechtigte Anfragen durch die Polizeien. In Heilbronn sei im Fall eines Diebstahls die Möglichkeit geprüft worden, an die Daten zu gelangen, berichtete die »Heilbronner Stimme«. Eine Herausgabe habe es aber nicht gegeben.

Zum Mainzer Fall äußerte sich am Donnerstag nun der Justizminister Herbert Mertin (FDP) im Rechtsausschuss des Landtags. Daten aus der Luca-App dürften laut Infektionsschutzgesetz des Bundes höchstens bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag oder einem geplanten Terroranschlag zu Ermittlungszwecken herangezogen werden. Diese Voraussetzungen fehlten. In dem Fall werde derzeit wegen Körperverletzung ermittelt. Einen Anfangsverdacht auf Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlags gebe es bisher nicht. Ob die Daten aus der Luca-App überhaupt für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen - also in Ausnahmefällen wie Mord-Ermittlungen - sei in dem Bundesgesetz nicht eindeutig geregelt und daher umstritten, sagte Mertin. Anders als beispielsweise im Bundesfernstraßenmautgesetz. Eine entsprechende Aufforderung seines Ministeriums an das Bundesministerium vor rund einem Jahr, Klarheit zu schaffen, sei nicht beantwortet worden.

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In Berlin ergibt sich ein widersprüchliches Bild. So teilte die Senatsgesundheitsverwaltung mit, die bisherige Nutzung des Luca-Systems sei positiv verlaufen. Man gehe von einem »hohen Mehrwert für die Gesundheitsämter« aus. Anders scheinen die Erfahrungen im Bezirk Pankow zu sein. »Die Luca-App lieferte lediglich in Einzelfällen hilfreiche Hinweise«, so die dortige Gesundheitsstadträtin Cordelia Koch (Grüne) gegenüber der »taz«. Die Kritik von Datenschützer*innen am Konzept der Luca-App reißt weiterhin nicht ab.

»Es wird Zeit, dass auch Berlin den Vertrag mit der Luca-App kündigt. Bei den aktuellen Fallzahlen macht eine automatisierte Kontaktnachverfolgung durch die Corona-Warn-App deutlich mehr Sinn«, forderte Yannick Haan via Twitter. Haan arbeitet beim Strategiebüro irights.lab, das sich mit digitalen Fragestellungen befasst. Die Bundestagsabgeordnete der Linksfraktion Anke Domscheit-Berg bezeichnete die Luca-App als sinnlos, da die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung nicht schnell genug seien. Auch sie empfahl die Nutzung der Corona-Warn-App.

Die Kosten für den Betrieb der Luca-App müssen die Bundesländer selbst tragen. Das stellte das Bundesgesundheitsministerium bereits am Mittwoch klar. Man habe die Luca-App immer nur als zusätzliches Hilfsmittel bezeichnet, finanziere die Luca-App für die Länder aber nicht. »Es liegt im Benehmen der Länder, ob sie die Luca-App verwenden oder nicht«, so ein Sprecher.

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