Verpflichtender Nachweis per QR-Code setzt sich immer mehr durch

wird das gelbe impfHeft beim Corona-Impfnachweis zum Auslaufmodell?

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich wollte vor Weihnachten in den rundherum sehenswert weihnachtlich geschmückten Berliner Tierpark gehen. Es galt dort 2G. Ich bin total durchgeimpft und hatte dennoch keinen Zutritt, weil ich nur meinen gelben Impfausweis vorlegen konnte. Anerkannt wurde nur der QR-Code ausgedruckt oder eingescannt. Ich musste enttäuscht wieder gehen. Ist das gelbe Impfheft denn inzwischen ein Auslaufmodell? Erika W., Berlin

Grundsätzlich ist der gelbe Impfpass aus Papier weiterhin notwendig, weil dort alle Impfungen eingetragen werden. Bisher gelten das gelbe Heftchen und der Impfnachweis mit QR-Code ausgedruckt oder eingescannt als gleichberechtigte Nachweise für die Corona-Impfung. Doch zunehmend reicht das gelbe Heft als Nachweis für Corona-Impfungen nicht mehr aus, nicht nur in Berlin.

Der Hintergrund: In jüngster Zeit taucht eine Vielzahl gefälschter Impfpässe auf. Inzwischen gibt es bundesweit über 3100 Ermittlungsverfahren. Die Ermittler gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Die Betrüger handeln auch mit gefälschten QR-Codes, die - digital über eine App oder auf Papier - die Impfungen dokumentieren.

Inzwischen hat sich in der Praxis durchgesetzt, dass für den Zugang zu 2-G- oder 2G-Plus-Bereichen nur noch der digitale Impfnachweis akzeptiert wird - und zwar zusammen mit dem Personalausweis oder einem anderen Ausweisdokument (Führerschein etc.), um die Identität des Inhabers zu bestätigen. Auch in Berlin und Brandenburg sind inzwischen neue Verordnungen in Kraft zum Schutz vor dem Coronavirus für 2G-Veranstaltungen, bei denen nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben mit dem eingescannten oder ausgedruckten Impfnachweis mit QR-Code. Der gelbe Impfpass reicht als Nachweis nicht mehr aus.

Wer keinen QR-Code ausgedruckt oder digital hat, kann ihn sich in einer Apotheke ausstellen lassen. Inzwischen soll auch sichergestellt sein, dass es Impfpassfälscher schwerer haben.

Grundsätzlich ist ein digitales EU-Impfzertifikat in Deutschland bislang ein Jahr gültig. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission soll allerdings eine Auffrischungsimpfung gegen Corona Voraussetzung für die weitere Gültigkeit sein. Ohne den Nachweis einer Booster-Impfung soll der EU-weite Impfpass nach neun Monaten seine Gültigkeit verlieren. Die Entscheidung liegt aber letztlich bei den Mitgliedsstaaten. Aus Sicht der EU-Kommission sollen die neuen Regeln am 10. Januar in Kraft treten. nd-Ratgeberredaktion

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