• Politik
  • Aufarbeitung Hanau-Attentat

Alle Alarmsignale wurden ignoriert

Obwohl der Hanauer Attentäter rechtes Gedankengut und Drohungen verbreitete, handelten Behörden nicht

  • Marta Moneva, Wiesbaden
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Untersuchungsausschuss zu den rassistisch motivierten Morden von Hanau beim hessischen Landtag hat am Montag Henning Saß, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Forensische Psychiatrie, vernommen. Er war schon 2020 von der Bundesanwaltschaft beauftragt worden, ein posthumes Gutachten des Täters Tobias R., der am 19. Februar 2020 neun Menschen ausländischer Herkunft ermordet hatte, zu erstellen.

Der Gutachter beschrieb einen Haushalt mit Mutter in schwacher Position und einem schwierigen Vater. Tobias R. sei ein introvertierter Eigenbrötler, der später im Studium der Betriebswirtschaftslehre als isolierter Streber galt, auf sich fixiert, aber nicht sehr leistungsfähig. Saß sah den Beginn der schizophrenen Wahnerkrankung von Tobias R. während seines ersten Semesters an der Universität im Jahr 2001. Damals traten Wahnvorstellungen auf, möglicherweise nach einer Liebeskrise. Der eintägige Aufenthalt in einer Klinik reichte aber nicht aus, dem genauer nachzugehen. 2002 bis 2004 folgten Briefe an Studienkolleg*innen und Anzeigen bei der Polizei durch Tobias R., der behauptete, von Nachrichtendiensten verfolgt zu werden. Zwischen 2005 und 2019 verhielt er sich aber unauffällig.

Der Täter war nicht nur schizophren. Hinzu kamen ideologische Komponenten. Er idealisierte das »deutsche Volk«. »Gäbe es einen Knopf zum Auslöschen der Hälfte der Bevölkerung, würde ich sofort darauf drücken«, so Tobias R. Zur Radikalisierung des Mannes merkte der Gutachter an, dass es bereits in der Kindheit von Tobias R. im familiären Umfeld Kontakte zu nationalkonservativen Kreisen gab. In den Jahren 2009 und 2010 fiel Tobias R. durch ausländerfeindliche Bemerkungen auf. Er bestellte später mehr als 45 Mal Bücher mit rechtem Gedankengut. Parallel dazu trat er einem Schützenverein bei, erwarb Pistolen und nahm an Schießtrainings teil. Im Herbst 2019 ging seine Homepage mit rechtsradikalen und rassistischen Inhalten ins Netz. Auffällig waren aus Sicht des Gutachters die gut formulierten und professionellen Botschaften. Tobias R. spähte die Wettbüros und Shisha-Bars aus, wo er dann seinen Anschlag verübte. Er sei systematisch vorgegangen, so der Gutachter.

Die Abgeordnete Heike Hoffmann (SPD) fragte, wann man ein Alarmsignal hätte sehen müssen. Einerseits müsse man den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Videos im Internet nennen, das war im Jahr 2019. Anderseits existierten sehr viele solche Videos im Netz, so der Gutachter. Überhaupt sei es aus der Retrospektive viel einfacher, manche Zeichen zu interpretieren, betonte er mehr als einmal. So auch bei Nachfrage durch Saadet Sönmez (Linke), ob man nicht einen Satz aus der Anzeige des Täters an den Generalbundesanwalt vom 8. November 2019 als Hinweis für die aufkommende Gefahr für die Allgemeinheit interpretieren konnte. Dieser lautete: »Dies ist nun der dritte und finale Anlauf.« Der spätere Täter hatte beim Generalbundesanwalt und der Hanauer Staatsanwaltschaft eine 24 Seiten lange Anzeige plus Anhang eingereicht. Diese wurde zu den Akten gelegt, obwohl der Verfasser augenscheinlich psychisch gestört war. Mit dem Wissen von heute hätte man sicherlich anders gehandelt, so Saß.

Vor diesem Hintergrund ist es auch fraglich, warum Tobias R. weiter an Schießübungen teilnehmen und eine Waffe besitzen konnte. Sönmez fragte, ob nicht ein umfassendes psychiatrisches Gutachten als Voraussetzung für den Erwerb eines Waffenscheins gelten sollte. Aus psychiatrischer Sicht fände er den Vorschlag sinnvoll, so Saß. »Eine psychiatrische Erkrankung sollte ein Warnsignal sein«, aber das sei eine Entscheidung, die Politiker treffen müssten.

Grundsätzlich herrschte eine gesittete Atmosphäre während der Sitzung. Gelegentlich fiel allerdings das Ausschussmitglied Jörg Michael Müller (CDU) auf, der Saadet Sönmez während der Befragung unterbrach und fast verhindert hätte, dass sie eine Frage an den Sachverständigen richten konnte. Bei einer anderen Gelegenheit warf der CDU-Politiker einen Kugelschreiber genervt auf seine Arbeitsfläche. Nicht gepasst haben dürften ihm die Einlassungen der Linke-Politikerin, die auch den politischen Nährboden ansprach, der die Tat begünstigt hatte. Auch einzelne »Mitglieder aus Parteien in der Mitte der Gesellschaft« bereiteten ihr diesbezüglich Sorgen, erklärte Sönmez.

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