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Wegen Beleidigung verurteilt

Als Abtreibungsgegner verklagte Klaus Günter Annen Hunderte Ärzt*innen. Nun wurde er wegen Beleidigung verurteilt.

  • Julia Trippo
  • Lesedauer: 2 Min.

Er ist einer der bekanntesten christlichen Abtreibungsgegner und hat schon etliche Ärzt*innen vor Gericht gebracht. Aber am Dienstag musste Klaus Günter Annen selbst auf der Anklagebank Platz nehmen. Tatbestand: Beleidigung. Nach Informationen des Südwestrundfunks hatte der Kaufmann aus Weinheim die Allgemeinmedizinerin Kristina Hänel als Auftrags- und Massenmörderin bezeichnet. Gegen den darauffolgenden Strafbefehl habe er Widerspruch eingelegt. Annen soll sich selbst verteidigt und keinen Nasen-Mund-Schutz getragen haben. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Kristina Hänel war vor Gericht als Zeugin geladen. In einer vorab versandten Pressemitteilung erklärte die Gießenerin, wie gefährlich die Angriffe Annens auf Ärzt*innen seien. Er würde sie persönlich an den Pranger stellen, sie einschüchtern, verfolgen. In ihrem Fall soll er sogar diffamierende E-Mails an Organisator*innen von Veranstaltungen und Lesungen geschickt und um Hänels Ausladung gebeten haben.

Auf einer seiner Webseiten, babycaust.de, listet Annen Hunderte von Ärzt*innen, die er in der Vergangenheit nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches angezeigt hat. Dieser verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – was in vielen Fällen jedoch Informationen sind. Die derzeitige Bundesregierung plant, den Paragraf ersatzlos zu streichen.

In dem Verfahren am Dienstag ging es nur um die Beleidigung. Eine weitere Strafanzeige ist noch anhängig: Das Institut für Weltanschauung hatte Annen wegen volksverhetzender Aussagen auf seinen Webseiten angeklagt. Auf der babycaust-Webseite ist auf einem Foto das Tor des KZ Auschwitz abgebildet, daneben eine Frau, die auf einem gynäkologischen Stuhl liegt. »Wenn das nicht eine Verharmlosung des Holocaust darstellt, was dann?«, fragt Kristina Hänel.

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