Betroffenheit nicht ausnutzen

Der Unterschied zwischen ehrenamtlicher und staatlicher Flüchtlingshilfe muss klar sein

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist immer gut, wenn es in der Politik menschlich zugeht, ohne Frage. Klar ist auch: Der Krieg in der Ukraine ist eine Zäsur, in der eine Atmosphäre des Zusammenhalts vielen hilft, die Eindrücke und den Schock zu verarbeiten, ganz gleich, ob es sich um Berufspolitiker*innen oder »normale« Berliner*innen handelt. Dennoch sind der Staat und seine politischen Vertreter*innen so wie sonst auch dazu angehalten, mit größtmöglicher Vernunft und Rationalität zu operieren und alles zu tun, um die mit dem Krieg und der großen Fluchtbewegung verbundenen Konsequenzen zu bewältigen.

Dass dies derzeit versucht wird, daran besteht kein Zweifel, denn die Menschen aus der Ukraine kommen in der Stadt in Größenordnungen an, die klarmachen: Der Bedarf an humanitärer Hilfe ist enorm und der Senat versucht kraft der ihm zur Verfügung stehenden Mittel, so schnell und so umfänglich wie möglich zu helfen – auch wenn das Hilfesystem eben nicht ausklappbar ist wie der berühmte Rettungsschirm und auch nicht auf Anhieb bis zum Anschlag multiplizierbar. Aber der Staat ist nicht nur behäbig. Er ist auch mit einer von ihm selbst verantworteten kaputtgesparten öffentlichen Daseinsfürsorge konfrontiert.

Und auch, wenn es gerade zum guten Ton gehört, den parteiübergreifenden Zusammenhalt zu beschwören und viele warme Worte zu sprechen, sollte nicht vergessen werden, dass in Berlin jede Investition in soziale Versorgung hart erkämpft werden muss und die Schwerpunkte in der Mittelverteilung nicht mit den Bedarfen korrespondieren. Hier noch stärker umzusteuern, wird nun mit der wachsenden Gruppe vulnerabler Menschen in der Stadt dringender. Hier kann sich der Senat nicht auf der Solidarität und Betroffenheit der Berliner*innen ausruhen. Sie geben der Willkommenskultur der rauen Stadt zwar erneut ein Gesicht, aber für den langen Atem muss die Politik sorgen.

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