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- Freihandelsabkommen Ceta
Über Bande gespielt
Das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada liegt jetzt wieder in der Entscheidungsmacht der Politik
Ceta, das seit 2017 geltende EU-Freihandelsabkommen mit Kanada, gilt weiter, es ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zumindest in den Teilen, die bisher beschlossen sind. Denn nur darüber hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Möglich ist, so klingt es an, dass das nicht für die vollständige Ratifizierung gilt. Die Richter des Zweiten Senats deuteten an, dass den im Abkommen vorgesehenen Gerichten und Ausschüssen möglicherweise grundgesetzwidrig Hoheitsrechte übertragen werden. Das ist ein positives Signal aus Karlsruhe. Auch die heftig kritisierten Investor-Staat-Schiedsgerichte sind damit nicht vom Tisch.
Es gibt noch eine zweite gute Nachricht: Jetzt könnte die Politik wieder übernehmen. Allen voran die Grünen, die Ceta stets abgelehnt haben – aus politischen Gründen, wie die Partei nach dem Urteil betonte. Im Wahlprogramm wird eine Ratifizierung in der jetzigen Form abgelehnt. Im Koalitionsvertrag wurde daraus: Die Entscheidung werde nach Abschluss der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht getroffen. Ihre Koalitionspartner setzen auf das Abkommen. Die CDU will die Ratifizierung jetzt voranbringen. Große Hoffnung auf eine politische Entscheidung gegen Ceta gibt es also nicht. Dann geht der Ball wohl zurück nach Karlsruhe.
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