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  • Prozess gegen linke Aktivistin

Hängepartie für »Ella«

Erneut kein Urteil im Berufungsverfahren der inhaftierten Umweltaktivistin

  • Clara S. Thompson
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Berufungsprozess wurde »Ella« am 1. März vor dem Landgericht Gießen in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht.
Im Berufungsprozess wurde »Ella« am 1. März vor dem Landgericht Gießen in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht.

Es war bereits der neunte Verhandlungstermin im Berufungsverfahren um die Klimaaktivistin »Ella«. Doch auch dieser Prozesstag am Landgericht Gießen endete nicht mit einem Urteil. Stattdessen kam es in dem am 17. Januar begonnenen Verfahren zu Beweisanträgen und dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Ursprünglich war die Urteilsverkündung für den 1. März angesetzt gewesen.

Beweisanträge ermöglichen der Verteidigung, am Ende einer Verhandlung noch weitere Zeugen zu laden und neue Beweismittel herbeizuziehen. Unter anderem beantragten »Ellas« Anwältinnen Eva Dannenfeldt und Waltraut Verleih unter Applaus aus den Zuschauerreihen, den Richter im vorangegangenen Prozess am Amtsgericht Alsfeld als Zeugen zu laden. Dies solle zum Beweis der Tatsache dienen, dass die SEK-Beamten, die »Ella« während der Räumung eines Baumhauses im Dannenröder Forst im November 2020 getreten haben soll, in der ersten Instanz noch andere Aussagen gemacht hätten.

Ein anderer Beweisantrag zielte darauf ab zu ermitteln, welche Dienstanweisung die SEK-Beamten am Tag der Räumung erhielten. Denn die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung, sprich des Auftrags zur Entfernung der Baumbesetzer*innen, die die Abholzung des Waldes zugunsten des Ausbaus der Autobahn A49 verhindern wollten, könne nicht beurteilt werden, solange nicht klar sei, wer die Anweisung gegeben und was sie beinhaltet habe, so die Verteidigerinnen.

Auch »Ellas« vermeintlicher Tritt gegen einen SEK-Beamten war Gegenstand eines Beweisantrags: Die Anwältinnen forderten erneut, die Videos der Räumung zu sichten und auszuwerten, da sich der betroffene SEK-Beamte in seiner Zeugenaussage zu dem Tritt widersprüchlich geäußert habe. Der SEK-Beamte K214 war in der ersten Instanz noch von einem Tritt in sein Gesicht überzeugt gewesen, konnte sich in seiner Zeugenbefragung in der Berufungsverhandlung aber nur noch »vage erinnern«.

Richter Johannes Nink lehnte indes alle Beweisanträge ab - und warf der Verteidigung vor, diese liefen auf eine Verfahrensverschleppung hinaus. Eine solche sei gegeben, da die Anwältinnen den Prozess absichtlich in die Länge zögen.

Dazu äußern konnten sich die Verteidigerinnen noch nicht, denn der Richter zog direkt nach Schließung der Beweisaufnahme das Plädoyer der Staatsanwaltschaft vor. »Das Publikum scheint vergessen zu haben, dass hier ein Vergehen begangen wurde«, begann die Staatsanwältin ihr Plädoyer. »Ella« habe die SEK-Beamten K214 und D111 geschlagen und getreten. Jetzt versuche sie sich als Opfer willkürlicher Polizeigewalt zu »inszenieren«. Sie unterstellte der Aktivistin »bösartige Verzerrungen«.

»Ella« war aufgrund der Aussagen der Beamten im Juli 2021 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Bereits seit November 2020 ist sie inhaftiert. Die Staatsanwältin behauptete erneut, Gewalt sei nur von »Ella« ausgegangen. Sie glaube der Beschuldigten nicht, dass es sich, wie sie am ersten Prozesstag erklärte, um eine »instinktive Abwehrbewegung« gehandelt habe. Stattdessen attestierte die Juristin »Ella« »hohe kriminelle Energie«. Von ihr gehe »brutale Gewalt« aus. Engagement für den Klimaschutz sei »ehrenwert«, aber bei der Angeklagten sei nicht von ehrenwerten Motiven auszugehen, sie habe »dem Rechtsstaat den Krieg erklärt«.

Die Staatsanwältin erkannte zwar die Erinnerungslücken bei den SEK-Beamten an und auch, dass sich ihre Aussagen im Berufungsverfahren im Vergleich zur ersten Instanz geändert haben. Dies sei aber verständlich, denn immerhin seien sie »selbst, wenn nicht objektiv, so zumindest subjektiv in Lebensgefahr gewesen«. Bewusste Falschaussagen sehe die Staatsanwaltschaft daher nicht.

Abschließend verkündete die Staatsanwältin, sie erhalte die Anklage des tätlichen Angriffs und Widerstands, davon jeweils einer in einem schweren Fall, und der Körperverletzung weiterhin aufrecht.

Sollte es nicht zu weiteren Anträgen kommen, ist in der nächsten Gerichtsverhandlung mit dem Plädoyer der Verteidigung und dem »letzten Wort« von »Ella« sowie der Urteilsverkündung zu rechnen. Der nächste Termin ist für den 1. April angesetzt.

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