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Skandalurteil gegen Klimaaktivistin

Trotz revidierter Zeugenaussagen: erneut Haftstrafe wegen Gewalt gegen Polizisten im Berufungsverfahren

  • Clara S. Thompson
  • Lesedauer: 4 Min.
Die angeklagte Klimaaktivistin "Ella" am Freitag im Gerichtssaal am Gießener Landgericht mit einer ihrer Verteidigerinnen.
Die angeklagte Klimaaktivistin "Ella" am Freitag im Gerichtssaal am Gießener Landgericht mit einer ihrer Verteidigerinnen.

Im Berufungsprozess gegen die Umweltaktivistin »Ella« hat das Landgericht Gießen die Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Damit hob das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Alsfeld auf. Das Strafmaß wurde damit aber nur um ein halbes Jahr verringert. »Klimaschutz ist kein Verbrechen«, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink am Freitag bei der Begründung des Urteils. Er müsse sich aber im Rahmen der Gesetze bewegen.

»Ella« war gewaltsamer Widerstand gegen zwei Polizisten während ihrer Räumung von einem Baumhaus in 15 Metern Höhe im Dannenröder Forst vorgeworfen worden. Dort hatte sie bei ihrer Verhaftung im November 2020 zu denen gehört, die gegen die mit einem Protestcamp gegen die Rodung des Waldes in Mittelhessen für den Ausbau der Autobahn A49 gekämpft hatten. Ella sitzt bereits seit dem Vorfall vor 16 Monaten in Untersuchungshaft. In erster Instanz war sie im Juni vergangenen Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sowohl »Ella«, die im Prozess ihre Identität nicht preisgegeben hat, als auch die Staatsanwaltschaft waren nach dem Urteil in Berufung gegangen.

Das Gericht blieb indes bei der Darstellung, die Angeklagte habe einen Polizisten mehrfach ins Gesicht und einmal gegen den Kopf getreten sowie einem weiteren Beamten ihr Knie ins Gesicht gestoßen. Während der Verlesung der Urteilsbegründung durch Richter Nink kam es zu lautstarkem Protest der Zuschauer*innen. Die Anklagepunkte gegen »Ella« aus der ersten Instanz - Körperverletzung, tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht das Gericht weiterhin als gegeben an. Nink ordnete an, den Haftbefehl gegen die Aktivistin aufrechtzuerhalten. Das Berufungsverfahren, das sich über zehn Wochen zog, ging damit am neunten Prozesstag zu Ende.

Auch nach Aufforderung, ihren Protest zu beenden, setzen »Ellas« Unterstützer*innen ihr Rufen fort. Schließlich wurde der Gerichtssaal geräumt. Vor dem Gerichtsgebäude brachten rund 30 Aktivist*innen ihren Protest mit Trommeln und Gesang zu Gehör.

Vor der Urteilsverkündung hatte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Möglichkeit für ein Plädoyer erhalten. Die Anklagebehörde hatte zwei Jahre und vier Monate Haft für die Beschuldigte gefordert. Von Ella gehe »brutale Gewalt« aus, sie habe den »Rechtsstaat mit Füßen getreten«, sagte Staatsanwältin Mareen Fischer. Sie erkannte zwar an, dass die beiden vermeintlich geschädigten SEK-Beamten Erinnerungslücken hätten und ihre Aussagen im Berufungsverfahren im Vergleich zur ersten Instanz geändert hätten. Aber es »sei verständlich, dass sie sich nicht mehr erinnern können«, denn immerhin seien sie »selbst wenn nicht objektiv, so zumindest subjektiv in Lebensgefahr gewesen«. Bewusste Falschaussagen im ersten Verfahren konnte Fischer nicht erkennen.

Die Verteidigerinnen von »Ella«, Waltraut Verleih und Eva Dannenfeldt kritisierten die Darstellungen der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer scharf. Dannenfeldt sagte zur Einlassung Fischers, »Ella« habe den Rechtstaat mit Füßen getreten: »Der Rechtstaat, den die Staatsanwaltschaft meint, hat sich in diesem Verfahren in einen grünen Anzug und eine Sturmhaube eingehüllt. Er hat gelogen und falsch ausgesagt.« Die Anwältin spielte damit darauf an, dass die SEK-Beamten, die auch als Nebenkläger auftraten, in der Zeugenvernehmung vermummt und anonym aufgetreten waren.

Die Anklage habe sich fast gänzlich auf die fehlende Sicherung der beiden SEK-Beamten gestützt, argumentierte die Verteidigung weiter. Die Polizisten hätten nun aber eingeräumt, falsch ausgesagt zu haben: sie seien doch gesichert gewesen. Auch sieht Dannenfeldt keine Beweise dafür, dass das Knie ihrer Mandantin einen Polizisten getroffen habe. Dies gehe aus den vorliegenden Videoaufnahmen von der Räumung des Dannenröder Waldes nicht hervor. Damit hätten die Beamten ihre Glaubwürdigkeit stark eingebüßt, zumal sie bereits in der Vergangenheit widersprüchliche Aussagen bezüglich ihrer Verletzungen sowie ihrer Sicherung getroffen. »Die Anklage ist gescheitert«, fasste Dannenfeldt zusammen und forderte die Einstellung des Verfahrens.

»Ella« sagte in ihrer Schlusserklärung, sie habe »nicht die Absicht, mir jemanden zum Feind zu machen«. Lieber würde sie sich mit der Staatsanwaltschaft und den beiden SEK-Beamten »zusammensetzen, um zu versuchen, sich gegenseitig zu verstehen«. Die Einladung weitete sie auch auf den Verkehrsminister von Hessen, Tarek Al-Wazir (Grüne) aus, welcher für Bau der Autobahn A49 verantwortlich gewesen sei. Außerdem ging sie auf die offensichtlichen Zeichen des Klimawandels ein, um die Relevanz ihres Protestes zu betonen.

Sollten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung Revision einlegen, würde das Urteil gegen »Ella« nach einer Woche rechtskräftig werden. Wann sie aus der Haft entlassen wird, ist offen. Angesichts der bereits sehr langen Haftdauer stünde eigentlich ihre seit langem von Unterstützer*innen geforderte Freilassung an.

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