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Verhandlungsauftakt gegen Gorillas
Das Verfahren gegen den Lieferdienstanbieter schürt Hoffnungen auf ein neues Streikrecht
»Wir führen diesen Prozess für die Freiheit der migrantischen Arbeiterinnen und Arbeiter«, sagt Duygu Kaya am Mittwoch zu »nd«. Die gebürtige Türkin ist eine der drei ehemaligen Beschäftigten des Lieferdienstes Gorillas, die eine Kündigungsschutzklage gegen ihren alten Arbeitgeber eingereicht haben. Kurz vor Prozessbeginn hat sie sich mit Unterstützerinnen und Unterstützern vor dem Berliner Arbeitsgericht versammelt.
Im vergangenen Oktober wurde Kaya, ebenso wie über 300 andere Kolleginnen und Kollegen, fristlos entlassen. Auslöser war ein spontaner Streik, bei dem die Beschäftigten die prekären Arbeitsbedingungen bei Gorillas kritisierten. Doch für die 33-Jährige geht es vor Gericht um weit mehr als nur darum, ihre Anstellung zurückzubekommen: »Es ist die Anerkennung grundlegender Rechte, über die wir hier sprechen.«
Die meisten Beschäftigten bei Gorillas haben laut Kaya eine Migrationsgeschichte und hätten keine Möglichkeit, sich gegen Ausbeutung zu wehren. »Wir gehören zu den verwundbarsten Gruppen und sind zugleich diejenigen, die am wenigsten geschützt werden«, sagt sie. Nicht selten seien befristete Aufenthaltsgenehmigungen an bestehende Arbeitsverträge gekoppelt. »Wenn wir aber streiken wollen, geht das in Deutschland nicht, solange keine Gewerkschaft involviert ist«, sagt Kaya. Genau das hofft sie, mit ihrer Klage in Zukunft zu ändern.
»Vielen Menschen ist überhaupt nicht bewusst, wie repressiv und rückständig das deutsche Streikrecht ist«, sagt Anwalt Benedikt Hopmann, der die drei ehemaligen Gorillas-Beschäftigten vor Gericht vertritt. Ziel der Klage sei schlichtweg, das Streikrecht in Einklang mit dem europäischen Sozialstaat und dem Völkerrecht zu bringen. »Wir wollen, dass dieser Prozess eine gesellschaftliche Diskussion lostritt und dafür sorgt, dass das Streikrecht in Deutschland endlich als Grundrecht wahrgenommen wird.«
Hopmann sieht sich am Beginn eines langen Weges. Bei einem Urteil zugunsten der ehemaligen Beschäftigten rechnet er mit Widerstand von der Gegenseite. »Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, die sich uns bieten. Das kann auch bedeuten, dass wir irgendwann vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem europäischen Gerichtshof in Straßburg landen«, sagt er gegenüber »nd«.
Vor Ort bei der Kundgebung am Mittwoch ist auch Christoph Wälz, Mitglied im Berliner Landesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Wie er »nd« erklärt, vertritt er einen Kreis der Gewerkschaft, der den Prozess gegen Gorillas unterstützt - auch um die Frage eines umfassenden Streikrechts ins Gespräch zu bringen.
»Wir merken an allen Ecken und Enden in unserer Tarifarbeit, wie das deutsche Streikrecht uns einschränkt«, sagt Wälz. So unterstütze die GEW derzeit auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ein Beamtenstreikrecht für Deutschland zu erwirken.
Parallelen zum Fall Gorillas sieht Wälz auch beim Streik von Berliner Lehrkräften für kleinere Klassengrößen am Donnerstag. »Da haben wir auch sehr lange darüber nachdenken müssen, wie wir rechtlich wasserdichte Forderungen aufstellen können.« Klar sei aber auch: »Was einmal als herrschende Rechtsauffassung angesehen wird, muss nicht für immer so bleiben.«
Das Urteil im Gorillas-Prozess wird ebenfalls für Donnerstag erwartet. Eine Erklärung von Duygu Kaya hat das Gericht laut Anwalt Benedikt Hopmann unterbunden. »Ich dachte eigentlich, man hätte Anspruch auf rechtliches Gehör«, sagt er nach der Verhandlung zu »nd«. »Das ist unglaublich.«
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