Im Sinne der Patienten

Ulrike Henning über die Tarifregelung für Ärzte kommunaler Kliniken

Die Ärztinnen und Ärzte der kommunalen Krankenhäuser können sich gratulieren: Ihre Gewerkschaft, der Marburger Bund, erzielte in den Tarifverhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern eine rückwirkend zum 1. Oktober gültige Gehaltserhöhung um 3,35 Prozent. Das liegt zwar unter der Forderung von 5,5 Prozent, aber zum Januar nächsten Jahres kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung – aus Sicht der Arbeitnehmer sinnvoll, da die Lebenshaltungskosten absehbar weiter steigen.

Fast wichtiger sind jedoch Fortschritte bei Regelungen zur Arbeitszeit, sprich bei der Belastung, die auch für Mediziner in Krankenhäusern oft auf eine Überlastung hinausläuft. Für Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit sind nun klare Grenzen gesetzt, verlässliche Ruhezeiten werden garantiert und die Rechtssicherheit, dies in der Praxis durchsetzen zu können, wurde erhöht. Dafür brauchte es zwar fünf Verhandlungsrunden, aber eine machtvolle Demonstration einschließlich bundesweiter Warnstreiks Ende März waren eine klare Ansage an die Kommunen. Vielleicht trägt die Neuregelung dazu bei, dass sich in Zukunft einfacher neues medizinisches Personal für diese Gruppe der Krankenhäuser gewinnen lässt. Damit wäre auch den Patienten gedient.

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