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Mieter sollen sich Vergleich beugen

Bezirksamt Mitte billigt Abrissgenehmigung für Wohnblock Habersaathstraße

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 5 Min.
Energetisch saniert und trotzdem zum Abriss freigegeben: Der Wohnblock Habersaathstraße 40a bis 48 in Berlin-Mitte
Energetisch saniert und trotzdem zum Abriss freigegeben: Der Wohnblock Habersaathstraße 40a bis 48 in Berlin-Mitte

Das Bezirksamt Mitte hat am Dienstag mehrheitlich einen Vergleich mit der Eigentümerin Arcadia Estates für den Wohnblock Habersaathstraße 40a bis 48 auf Vorlage von Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) gebilligt. Damit ist der Investor, der laut Homepage »das Gespür für richtige Lagen« hat, einen großen Schritt vorangekommen bei der Inwertsetzung der vor rund 40 Jahren als Beschäftigtenwohnungen der Charité errichteten Gebäude.

»Der Bezirk steht nach jahrelangen Verhandlungen mit sehr wenig in der Hand da und schließt einen sehr schlechten Vergleich ab. Dabei ist sogar unwahrscheinlich, dass der Vergleich überhaupt Wirkung entfaltet, denn die sieben Bestandsmietparteien werden einem Auszug sicher nicht zustimmen«, kommentiert Niklas Schenker, Mietenexperte der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, gegenüber »nd«.

Bezirksbürgermeister von Dassel sieht das etwas anders. »Wer etwas anderes will, muss das Gesetz und wohl auch die Rechtsprechung ändern. Das Bezirksamt Mitte hat das Beste aus einer verfahrenen Situation herausgeholt. Wer anderes behauptet, pflegt Feindbilder, statt sich mit der Realität auseinanderzusetzen, die mir auch nicht gefällt«, erklärte er bereits am Montagabend auf Twitter.

Zuvor hatte von Dassel am Montag den verbliebenen sieben Altmietparteien die Bedingungen mitgeteilt, die für sie gelten sollen, falls sie sich auf eine entsprechende Vereinbarung einlassen. Die Initiative Hab-ich-Saath protestierte derweil vor dem Versammlungsort in der Torstraße. In der Bauphase sollen die Mieter*innen Umsetzwohnungen beziehen, für 80 Prozent der aktuellen Miete. Im Neubau soll wieder die volle Altmiete fällig werden – mit für zehn Jahre stark begrenzten Mieterhöhungsmöglichkeiten.

16 Seiten umfasst die »nd« vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Bezirk und Investor. Dort wird festgehalten, dass der Eigentümer die Regelungen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes einhält – angesichts der zahlreichen juristischen Verfahren, die Arcadia Estates bisher angestrengt hat, keine Selbstverständlichkeit.

Prinzipiell erkennt Arcadia in der Vereinbarung an, dass es sich bei den rund 120 Bestandswohnungen um sogenannten schützenswerten Wohnraum handelt, für den laut Zweckentfremdungsrecht Ersatzwohnraum im Neubau für derzeit maximal 9,17 Euro nettokalt pro Quadratmeter angeboten werden muss. Diese Regelung soll auch im Grundbuch gesichert werden. »Daraus folgt leider (!), dass der Eigentümer einen Anspruch auf Abrissgenehmigung hat«, schrieb von Dassel am Montag auf Twitter.

Allerdings glauben offenbar weder Bezirksamt noch Investor, dass die Regelung hält. Im August 2019 hatte das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 6 K 452.18) in einem Charlottenburger Fall entschieden, dass die Preisobergrenze für Ersatzwohnraum nichtig ist. Seit das Land Berufung eingelegt hat, ist der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig. Nach mehrmaligen Verschiebungen könnte es ein Urteil im Sommer geben. Allerdings hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf zwischenzeitlich die Baugenehmigung in dem Streitfall verweigert. Ob der Rechtsstreit dennoch zu Ende geführt wird, war kurzfristig nicht in Erfahrung zu bringen.

Darum setzt Mitte auf einen Vergleich mit Arcadia Estates. Das Unternehmen soll mehr Wohnungen als ursprünglich bauen können, 30 Prozent der Wohneinheiten sollen wie beim Berliner kooperativen Baulandmodell als Sozialwohnungen entstehen. Eine Hälfte der 36 Wohnungen soll für 6,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter vermietet werden, die andere für 8,50 Euro. Auch sämtliche Rechtsstreitigkeiten mit dem Bezirk sollen dann beendet werden.

»Der Vergleich tritt nur in Kraft, wenn die verbliebenen Mietenden bereit sind, sich auf das Angebot der Eigentümer einzulassen«, heißt es im »nd« vorliegenden Informationsschreiben des Bezirks. Im Vergleich heißt es, dass Eigentümer und Bezirk die Altmietparteien zur Annahme des Angebots bewegen sollen. Die Frist läuft bis 15. Juli.

»Es ist höchst problematisch, dass das Bezirksamt die Verantwortung für den Erhalt des Hauses auf die Mieter abwälzt«, sagt Sven Diedrich zu »nd«. Er ist Chef der Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte. »Das Bezirksamt war zu feige, eine juristische Auseinandersetzung zu führen«, so Diedrich weiter.

Im Informationsschreiben des Bezirks an die Mieter heißt es, der Eigentümer »würde das laufende Rechtsverfahren nutzen, um die Abrissgenehmigung einzuklagen, und würde sie kurzfristig erhalten. Kosten für das Verfahren (wegen des hohen Streitwerts wohl sechsstellig) blieben beim Bezirksamt.« Das lässt Diedrich nicht gelten: »Hier gibt es seit langem eine Finanzierungszusage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.«

»Wenn wir die möglichen Kosten eines Rechtsstreits zur Grundlage unserer politischen Entscheidung machen, dann brauchen wir kein politisches Bezirksamt mehr, kein Kommunalparlament«, sagt Diedrich. »Jeder Euro, der hier investiert wird in den Kampf gegen Investoreninteressen, zahlt sich mehrfach aus.«

»Es ist schlimm genug, dass die Gesetzeslage so ist, wie sie ist. Aber dass sich der Bezirk noch zum zivilrechtlichen Handlanger eines Investors macht, hätte nicht sein müssen«, kommentiert ein mit dem Fall vertrauter Verwaltungsjurist gegenüber »nd«.

»Es ist eine Schande, dass für die Neubewohner*innen, die infolge der Besetzung Ende letzten Jahres einziehen konnten, überhaupt keine Lösung gefunden wurde«, sagt Linke-Abgeordnetenhausmitglied Niklas Schenker.

Im Informationsschreiben des Bezirks für die Mieter*innen heißt es: »Der Eigentümer will die ehemaligen obdachlosen neuen Bewohner*innen dort nicht über den 30.6. dulden. Was das konkret heißt, ist unklar.« Akzeptierten die Mietenden jedoch den Vergleich, sei Arcadia »grundsätzlich bereit«, für diese Menschen eine Vereinbarung abzuschließen, »die ihren Verbleib bis zu einem endgültigen Abriss ermöglicht«.

»Die Alternative wäre ganz einfach: Der Bezirk muss keine Abrissgenehmigung erteilen«, sagt Schenker. Ein neues Brandschutzgutachten bejahe die zuvor offene Frage, ob das Haus sanierungsfähig ist. »Mit etwas Mut hätte der grüne Bezirksbürgermeister dieses wichtige Modellprojekt sichern können«, so Schenker weiter.

»Der Kampf geht weiter. Wir werden nicht aufgeben«, kündigt Valentina Hauser von der Initiative Leerstand Hab-ich-saath gegenüber »nd« an. Und auch Niklas Schenker verspricht: »Wir werden uns mit diesem Ergebnis nicht abfinden und weiter dafür kämpfen, dass alle Bewohner*innen bleiben und ein Abriss noch verhindert wird.«

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