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  • Berlin
  • Untersuchungsausschuss Neukölln-Komplex

Untersuchungsausschuss lädt Betroffene ein

Die zweite Sitzung lief nicht-öffentlich ab, klar ist nun, wer im September angehört wird

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 3 Min.

Genau 34 Minuten. So lange hat die zweite Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum sogenannten Neukölln-Komplex diesen Freitag gedauert. In zwei Tagesordnungspunkten wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Beweisaufnahme gestartet, es wurden also Akten eingefordert, Beweisanträge gestellt und Zeug*innen geladen. Nach der parlamentarischen Sommerpause soll es dann am 2. September mit der Anhörung geladener Betroffener losgehen, verkündete der Schriftführer Vasili Franco (Grüne), der den entschuldigten Ausschussvorsitzenden Florian Dörstelmann vertrat. »Bis dahin ein schönes Aktenstudium«, wünschte Franco seinen Kolleg*innen.

Eine Neuigkeit gab Franco im Anschluss bekannt: In der kommenden Sitzung werden Claudia und Christian von Gélieu und Heinz Ostermann aussagen. Die drei Zeug*innen wurden Opfer mutmaßlich rechtsextremer Anschläge in Neukölln. Das Ehepaar von Gélieu erlebte im Februar 2017 einen Brandanschlag, ihr Auto stand nachts in Flammen. Die Publizistin Claudia von Gélieu kämpft seitdem in der Initiative Rudow empört sich für Aufklärung.

Heinz Ostermann ist Buchhändler, sein Buchladen »Leporello« wurde mehrfach von mutmaßlich Rechtsextremen mit Brandanschlägen attackiert. Gemeinsam mit Ferat Koçak, Abgeordneter der Linksfraktion und stellvertretendes Mitglied im Untersuchungsausschuss, wird er außerdem ab dem 29. August als Nebenkläger im Prozess gegen die Neonazis Sebastian T. und Tilo P. am Amtsgericht Tiergarten aussagen. T. und P. wird vorgeworfen, als Teil des Neuköllner Terror-Komplexes in der Nacht des 1. Februar 2018 die Autos von Ostermann und Koçak angezündet zu haben.

Mit Ostermann und den von Gélieus als Zeug*innen zu beginnen, soll nicht nur ein Zeichen an alle Betroffenen sein. Die Reihenfolge habe auch einen praktischen Nutzen, sagt Niklas Schrader, Ausschussmitglied für die Linken-Fraktion, zu »nd«. »Behördenzeugen machen erst Sinn, wenn die dafür notwendigen Akten vorliegen.« Die Betroffenen hingegen würden von persönlichen Erfahrungen erzählen. Diese Anhörungen seien deshalb auch öffentlich.

Bislang seien Unterlagen angefragt worden, die bereits der Sonderkommission vorlagen, Akten von Justiz-, Polizei- und Verfassunschutzbehörden zu Personen aus dem Umfeld der Verdächtigen und Akten zu sogenannten Einzelfällen, berichtet Schrader weiter. Als Beispiel nennt er den Fall »Ostburger Eck«: Eine Kneipe in Rudow, in der ein Polizist vom Verfassungsschutz bei einem Treffen mit dem Neonazi Sebastian T. beobachtet wurde, der Verfassungsschutz dann aber von einer Verwechslung ausging – für Schrader »eine der absurdesten Geschichten«.

Zwei politische Fallstricke kamen am Freitag nur kurz zur Sprache. So hatte der Umstand, dass Linke-Politiker Koçak im Ausschuss sitzt und zugleich als Betroffener der Anschlagsserie vor Gericht auftritt, im Vorfeld für Trubel gesorgt. Vor zwei Wochen kündigte der Anwalt von Tilo P., Mirko Röder, an, gegen Koçaks Mitwirkung am Strafverfahren zu klagen. Koçaks »Sonderwissen aus dem Untersuchungsausschuss« würde sonst die Rechte seines Mandanten einschränken, so Röder zum »Tagesspiegel«. Dies, sagt Vasili Franco zu »nd«, sollte den Untersuchungsausschuss aber nicht beeinschränken. Koçak sei schließlich regulär gewählt und seine Rolle als Nebenkläger für den Ausschuss nicht relevant.

Ein weiteres Politikum wurde ebenfalls umschifft. Wegen Dörstelmanns Abwesenheit hätte eigentlich dessen Stellvertreter die Sitzung leiten müssen. Doch den gibt es nicht, da der Posten der AfD-Fraktion zugestanden hätte, wogegen sich die anderen Parteien mehrheitlich wehrten. So blieb der Sitz leer und Franco war als Schriftführer für die Moderation verantwortlich.

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