Ampel gibt 100-Prozent-Ökostrom-Ziel für 2035 auf

Das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung enthält folgenschwere Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz

  • Jörg Staude
  • Lesedauer: 4 Min.

Am heutigen Dienstag um 18 Uhr soll sich der Wirtschafts- und Klimaausschuss des Bundestages nach offizieller Ankündigung zu einer Sondersitzung treffen. Auf der bereits öffentlichen Tagesordnung stehen insgesamt drei Gesetzesvorlagen, die den Kern des sogenannten »Osterpakets« ausmachen.

Verabschiedet der Ausschuss die Vorlagen, dann erreicht die Ampel-Regierung ihr Ziel, die beschleunigte Energiewende noch vor der Sommerpause zu beschließen. Die dazu nötigen Zugeständnisse – vermutlich vor allem an die FDP – sollen allerdings erheblich sein.

So stand im bisherigen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dass der Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden und ab 2035 die Stromerzeugung im Bundesgebiet »nahezu treibhausgasneutral« erfolgen soll.

Laut einer dem »nd« vorliegenden Synopse der Änderungen am EEG und an anderen energiewirtschaftlichen Regelungen soll der zweite Teil des Ziels – eine treibhausgasneutrale Stromversorgung 2035 – ersatzlos gestrichen werden. Die Ampel-Regierung gibt damit das Gesetzesziel auf, das deutsche Stromsystem bis 2035 de facto auf 100 Prozent Ökostrom umzustellen.

Dieses Ziel fehlt auch in einem Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP, der offenbar als begleitende politische Willensbekundung vorgesehen ist und dem »nd« ebenfalls im Entwurf vorliegt.

In dem Antrag betonen die Regierungsfraktionen zwar, dass Windkraft an Land und auf See sowie Photovoltaik künftig den Hauptteil der Energieerzeugung in Deutschland übernehmen werden. Zugleich gebe es eine »große Bandbreite« von Technologien, die zur Energiewende beitragen könnten, heißt es weiter. Beispiele seien Dachwindanlagen oder Gezeitenkraftwerke sowie Power-to-X-Anlagen, etwa zur Produktion von E-Fuels.

Um das Osterpaket noch vor der Sommerpause beschließen zu können, seien »sehr intensive« und »langwierige« Verhandlungen nötig gewesen, erklärte heute Julia Verlinden, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag. Auch hätten die Grünen teilweise schmerzhafte Kompromisse machen müssen.

Verlinden ist sich dennoch sicher, dass das Osterpaket Bewegung in die Energiewende bringen wird. »Nach vielen Jahren des Stillstands, der Stagnation tun wir jetzt mit dem Gesetzespaket einen großen Schritt, um den Ausbau der Erneuerbaren voranzutreiben«, sagte sie.

Weiterer Erneuerbaren-Ausbau »marktgetrieben«

Die EEG-Novelle gehöre zu den größten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dessen Bestehen, so Verlinden weiter. »Mit diesem Gesetz wird der Strom grün. Wir schaffen Planungssicherheit, sowohl für diejenigen, die investieren wollen, als auch für die Verbraucher:innen«, betonte die Abgeordnete.

Neben dem Zwei-Prozent-Flächen-Ziel für Windkraft an Land, das jetzt gesetzlich verankert wird, sieht Verlinden vor allem bei der Photovoltaik eine massive Verbesserung der Rahmenbedingungen. Damit könnten nun wirklich die Dächer voll werden, erklärte sie.

Auch aus Sicht von SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch hat es seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 noch nie einen so großen Schritt beim Ausbau der erneuerbaren Energien gegeben. »Endlich reden wir nicht nur über Ziele, sondern sorgen auch dafür, dass wir sie erreichen«, sagte Miersch. Der Ausbau der Erneuerbaren bekomme höchste Priorität.

Weitere Zugeständnisse gibt es im Osterpaket auch an die Bundesländer, denen mehr Zeit für den Nachweis eingeräumt wird, dass sie die vorgegebenen Flächenziele erreichen. Auch erhalten Haushalte, die ihren Solarstrom einspeisen, eine höhere Vergütung. Dafür wird die Vergütung für sogenannte Volleinspeiser leicht gesenkt.

Aus dem Entwurf herausgefallen ist auch die Möglichkeit, den Ökostromausbau über sogenannte Contracts for Difference zu fördern. Neu hineingekommen ist die explizite Festlegung, dass nach Vollendung des Kohleausstiegs der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien »marktgetrieben« erfolgen soll. Das Ende der Kohleverstromung würde dann auch das Ende der EEG-Förderung bedeuten.

Schließlich soll, anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf, künftig auch der Neubau kleiner Wasserkraftwerke wieder gefördert werden. Gegen den Ausschluss dieser Anlagen hatte es eine massive Lobbykampagne des Branchenverbandes gegeben.

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