Rechtsterrorist in Uniform

Der Bundeswehroffizier Franco A. hat rechte Mordanschläge geplant. Das Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt den Oberleutnant zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis

  • Joachim F. Tornau, Frankfurt am Main
  • Lesedauer: 4 Min.

Franco A. blickte nicht einmal dann auf, als er in der Urteilsbegründung zum ersten und einzigen Mal direkt angesprochen wurde. »Nein, Herr A.«, erklärte ihm der Senatsvorsitzende Christoph Koller, »ihre Aufzeichnungen blieben nicht im Metaphysischen. Sie betrafen das reale Leben, das Leben von Menschen.« Und sie seien, davon zeigte sich der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts nach 14-monatigen Terrorprozess überzeugt, nicht nur Ausdruck einer völkisch-nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Weltanschauung, sondern eines mörderischen Plans.

Anderthalb Stunden brauchte der Richter am Freitag, um zu begründen, dass das Gericht den vom Dienst suspendierten Oberleutnant aus Offenbach der Planung rechter Mordanschläge für überführt hält. Oder in der Sprache des Strafgesetzbuchs: dass der 33-Jährige sich der »Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat« schuldig gemacht habe. »Ernsthafte Zweifel, die es gebieten würden, den Angeklagten nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen«, sagte Koller, »hat der Senat nicht.«

Mit der verhängten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die sechs Jahre und drei Monate verlangt hatte. Zudem sollen drei Monate wegen der überlangen Verfahrensdauer als bereits verbüßt gelten: Seit Franco A. festgenommen wurde, als er eine von ihm am Wiener Flughafen versteckte Pistole abholen wollte, sind mehr als fünf Jahre vergangen – vor allem, weil derselbe Senat, der den Soldaten jetzt verurteilte, den Terrorvorwurf zunächst nicht hatte zur Verhandlung zulassen wollen. Erst ein Beschluss des Bundesgerichtshofs hatte das Frankfurter Gericht dazu gezwungen.

Sichtlich konsterniert musste Franco A. nun hören, wie Richter Koller deutlich machte, worauf es bei dem erst vor gut zehn Jahren unter dem Eindruck islamistischen Terrors geschaffenen Paragrafen 89a des Strafgesetzbuchs ankommt. Und worauf eben nicht: »Ein fester Tatentschluss setzt keinen detailliert ausgearbeiteten Masterplan voraus.« Nicht über das Wie und Wann einer konkreten Tat müsse entschieden sein, sondern lediglich über das Ob. Und in diesem Sinne sei Franco A. spätestens 2016 zur Tat fest entschlossen gewesen, also: zu morden, »um zum Erhalt der deutschen Nation beizutragen«, wie der Richter das Denken des Angeklagten paraphrasierte.

Seine möglichen Opfer: prominente Persönlichkeiten, die der Soldat wegen ihrer flüchtlingsfreundlichen Haltung als mitverantwortlich für den angeblich jüdisch gesteuerten »Rassenkrieg gegen das deutsche Volk« ansah. Der Sozialdemokrat Heiko Maas, die Grünen-Politikerin Claudia Roth, die Gründerin der Amadeu-Antonio-Stiftung, Anetta Kahane. Dass der Soldat Autos fotografierte, die in der Tiefgarage der Stiftung in Berlin standen, könne entgegen allen Ausflüchten des Angeklagten nur als Ausspähen gewertet werden, befand das Gericht. Franco A. hatte immer wieder beteuert, dass er mit der bei Rechten verhassten Menschenrechtsaktivistin nur habe reden wollen.

Nicht überzeugend, nicht schlüssig, widerlegt: Von den wortreichen Unschuldsbeteuerungen und Erklärungsversuchen, mit denen sich Franco A. in dem 37 Verhandlungstage langen Prozess immer wieder um Kopf und Kragen geredet hatte, ließ das Gericht kaum etwas übrig. Zugegeben hatte der Offizier nur, dass er sich illegal vier Schusswaffen beschafft hat, dass er mehr als tausend Schuss Munition und Knallkörper bunkerte, überwiegend aus Bundeswehrbeständen, und dass er als vermeintlicher syrischer Geflüchteter »David Benjamin« mehr als ein Jahr lang zu Unrecht Sozialleistungen bezog – angeblich weil er über die Flüchtlingspolitik habe aufklären wollen. Den Anklagevorwurf, dass er sich das Doppelleben gezielt aufgebaut habe, um Attentate unter falscher Flagge begehen zu können, hatte zuletzt auch die Bundesanwaltschaft nicht mehr aufrechterhalten. Und auch das Gericht erklärte das nun für nicht beweisbar.

Ansonsten aber reichten dem Senat die Indizien für eine Verurteilung: Das Ausspähen der Amadeu-Antonio-Stiftung, das Zielfernrohr, das sich Franco A. kurz danach beschafft hatte. Die Notizen, Sprachmemos und Kalendereinträge, in denen er nicht nur seinem Antisemitismus und Rassismus freien Lauf gelassen, sondern auch mehr oder minder verklausuliert von Umsturz und Gewalt geträumt hatte – es waren jene Äußerungen, die er vor Gericht als irgendwie »metaphysisch« zu verharmlosen versucht hatte. Die To-Do-Listen, auf denen er Stichworte notierte wie »Handgranate« und »Molotow-Cocktail« oder sich selbst den Auftrag erteilte, Claudia Roth zu »lokalisieren«. Und nicht zuletzt: die völkisch-nationalistische Masterarbeit, die er an einer französischen Militärakademie eingereicht hatte und deren zentrale antisemitische Thesen er vor Gericht als »wissenschaftlich« verteidigt hatte. Obwohl er zugleich darauf bestand, nicht rechtsextrem zu sein. Gegen das Urteil kündigten seine Verteidiger umgehend Revision an.

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