Auf freiem Grunde stehn ...

Karlen Vesper findet Goethes »Faust« nach wie vor bildend

Zunächst eine »Gretchenfrage«: Würde Goethe heute wegen Verletzung von Urheberrechten belangt werden? Hat er doch für sein berühmtestes Werk eine literarische Vorlage aus dem Jahr 1587 ausgeschlachtet: die »Historia von D. Johann Fausten, dem weitbeschreyten Zauberer und Schwartzkuenstler …«?

Gewiss nicht. Der Pakt eines Gelehrten mit dem Teufel fesselte und faszinierte Generationen, inspirierte Literaten. Die Interpretation fiel stets kontrovers aus. Für den exilierten Thomas Mann war Hitler die Inkarnation des Teufels, der das Volk verführte. Für Ulbricht und Eleven visionierte Faust mit der Sehnsucht »auf freiem Grunde mit freiem Volke stehen« die sozialistische Gesellschaft. Und so gehörte das Werk denn auch zur Pflichtlektüre an den DDR-Schulen.

Doch kommen wir auf »des Pudels Kern«: Solche ist »Faust« an deutschen Schulen nicht mehr. Ein Armutszeugnis. Ist doch allein Gretchens Tragödie noch aktuell und inspirierend. Für die Me-Too-Debatte wider alle Gewalt an Frauen, Abtreibungsstrafparagrafen und für vollständige Frauenemanzipation.

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