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Ordnungsgeld soll im NRW-Landtag für Ruhe sorgen
Landtagspräsidium von Nordrhein-Westfalen erwägt, die Sanktionen gegen störende Abgeordnete zu verschärfen
Können sich die Landtagsabgeordneten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes nicht benehmen? Weil es im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) immer häufiger zu Störungen kommt, erwägt das Präsidium des Landtags, die Sanktionen zu verschärfen. Eine mögliche Einführung eines Ordnungsgeldes für störende Abgeordnete steht im Raume. Das Präsidium habe einstimmig die Erweiterung des bestehenden Sanktionskataloges vorgeschlagen, sagte Landtagspräsident André Kuper von der CDU. »Wir möchten uns als Sitzungsleitung keine Untätigkeit vorwerfen lassen«, sagte Kuper. Nun seien die Landtagsfraktionen am Zug. Denn um ein Ordnungsgeld einzuführen, müssten das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Landtags geändert werden. »Eine derartige Initiative dazu können die Fraktionen einbringen«, heißt es von der Presseabteilung des NRW-Landtags in Düsseldorf.
Die SPD-Landtagsfraktion wolle sich an der Diskussion um die Einführung eines Ordnungsgeldes beteiligen. »Diese Gespräche gilt es in Ruhe zu führen und nichts übers Knie zu brechen«, erklärt Sarah Philipp, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion, auf nd-Anfrage. Die ebenfalls oppositionelle FDP begrüßt den Vorstoß des Landtagspräsidenten grundsätzlich. »Wir sind dafür offen. Über die Ausgestaltung im Detail müssen wir diskutieren«, erklärt Marcel Hafke, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion.
Seit dem Jahr 2017 verzeichnet das Landtagspräsidium immer mehr Ordnungsmaßnahmen. Seit fünf Jahren sitzt auch die AfD im Düsseldorfer Landtag. Ist hier ein Zusammenhang erkennbar? Definitiv ja. Denn noch in der 16. Wahlperiode, von 2012 bis 2017, waren lediglich zwölf Ordnungsmaßnahmen moniert worden. In der 17. Wahlperiode, von 2017 bis 2022, waren es bereits deren 113. Die AfD führte die Liste der Rüge mit 56 weit vor der SPD-Fraktion mit 18 an. Seit der Landtagswahl im Mai sind bereits acht Ordnungsmaßnahmen verhängt worden, heißt es aus Düsseldorf. Bisheriger Spitzenreiter ist wieder die AfD-Fraktion. Im Landtagspräsidium, dem Abgeordnete der SPD, CDU, FDP und der Grünen angehören, sind die Rechten nicht vertreten.
Um nun entschiedener und wirkungsvoller gegen vor allem pöbelnde AfDler vorzugehen, soll der Strafkatalog wirksam verschärft werden – mit einem Ordnungsgeld. In den beiden Bundesländern Saarland und Bremen – dort sitzt die AfD auch im Landtag beziehungsweise in der Bürgerschaft – sowie im Bundestag, wo die AfD seit 2017 vertreten ist, werden Disziplinlosigkeit bereits mit einem Ordnungsgeld bestraft. Künftig könnten also auch in NRW Abgeordnete, die sich nicht benehmen, zur Kasse gebeten werden. Bei Disziplinlosigkeiten könnten bald, sollte das Vorhaben des Landtagspräsidiums auch bei den Fraktionen auf Wohlwollen stoßen, 1000 Euro fällig sein. Im Wiederholungsfall droht sogar die doppelte Strafe. Der Clou: Das Ordnungsgeld wird direkt von den Abgeordnetendiäten eingezogen.
Im Präsidium glaubt man so, eine wirksamere Sanktion zu wählen, ohne häufiger zum Sitzungsausschluss als Ultima Ratio greifen zu müssen. Schließlich sei die Teilnahme am parlamentarischen Prozess das wichtigste Gut der Abgeordneten. Bislang können Beleidigungen, Störaktionen oder »unparlamentarische« Zwischenrufe während der Plenarsitzungen nur mit einer Rüge, einem formellen Ordnungsruf oder schlimmstenfalls mit dem Ausschluss geahndet werden.
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