Aufenthalt oder Gesundheit

Ulrike Wagener über die Enthaltung des Bundesverfassungsgerichts

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 1 Min.

Einem schwerkranken Menschen in Deutschland wird die gesundheitliche Versorgung verwehrt – weil er keine Papiere hat. Die Gerichte argumentieren: Er könnte einen Versorgungsschein beantragen. Würde er dann abgeschoben, könnte er dagegen gerichtlich vorgehen. Doch der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein Grundrecht, das für alle Menschen gilt. Behörden sollten Krankheiten von Menschen nicht nutzen können, um sie des Landes zu verweisen.

Indem sich das Bundesverfassungsgericht nun gar nicht zu dem Fall äußert, nimmt es in Kauf, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes massiv verschlechtert. Denn bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist oder die Bundesregierung eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, können Monate vergehen. Andererseits wäre verständlich, wenn das Gericht einer parlamentarischen Willensbildung nicht vorgreifen will. Die Bundesregierung sollte diesen Fall nun zum Anlass nehmen, eine schnelle Reform zur Meldepflicht voranzutreiben. Denn in der aktuellen rechtlichen Situation wiegt der Wille zur Abschiebung offenbar schwerer als jener, grundlegende Menschenrechte zu wahren.

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