Anleitung zum Politikfrust

Wolfgang Hübner über die neueste Wendung rund um die Berlin-Wahl

Auf den ersten Blick könnte man sagen: Mit der Entscheidung, die Wiederholungswahl für das Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar nicht zu stoppen, hat das Bundesverfassungsgericht Berlins Bürgern und Behörden Sicherheit verschafft. Schließlich läuft der Wahlkampf, und die Briefwahl hat längst begonnen. Der umstrittene Wahlgang findet statt, und hoffentlich hat die Hauptstadt für den Rest der Legislaturperiode bis 2026 in dieser Beziehung ihre Ruhe. Wobei die Betonung auf diesem Wort liegt: hoffentlich.

Denn auf den zweiten Blick sind viele Fragen offen. Die Verfassungsrichter wiesen nur den Eilantrag gegen den Wahltermin zurück. Weiter geprüft wird die Frage, ob die Wahl – inklusive Abstimmungen zu den Bezirksparlamenten – wirklich komplett wiederholt werden muss oder ob eine teilweise Neuwahl genügt hätte. Das ist die Unsicherheit, die über diesem erneuten Wahlgang liegt: Wird das Votum überhaupt Bestand haben? Und was wird aus der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin?

Für Berlinerinnen und Berliner stellt sich die Sache nun so dar: Nach der Katastrophenwahl vom Herbst 2021 regiert ein Senat etwa ein Drittel der Wahlperiode, dann heißt es: Kommando zurück. Was die Stimme vom 12. Februar wert sein wird, kann derzeit niemand genau sagen. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass noch eine dritte Wahlrunde folgt. Würde angesichts dieser Art des betreuten Wählens jemand dagegen wetten, dass die Wahlbeteiligung deutlich sinkt?

Vom Ende aus betrachtet: Wenn jemand eine Strategie mit der Aufgabe schreiben müsste, den Leuten das Wählen auszureden – er hätte mit der noch nicht beendeten Farce in Berlin eine interessante Vorlage.

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