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  • Rassistischer Übergriff

AfD-Politiker nach rassistischem Angriff zu Geldstrafe verurteilt

Der Mitte-Bezirksverordneter Kai Borrmann wird nach Attacke gegen Musikjournalistin Steph Karl für schuldig befunden

Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging am Dienstag von rassistisch motivierten Taten aus. »Sie wollten sie kränken, herabwürdigen«, sagte die Richterin. Sie verhängte eine Geldstrafe von 10 800 Euro (180 Tagessätze je 60 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Borrmann, der für die AfD in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte sitzt, aber nicht mehr der Fraktion angehört, hatte zuvor eingeräumt, im August 2021 zwei schwarze Frauen angegriffen zu haben: Steph Karl, eine in der Deutschrap-Szene bekannte Moderatorin, und ihre Freundin. Dabei habe er auch das N-Wort gebraucht. Mit N-Wort wird eine rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben, ohne diese zu reproduzieren.

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Von dem genauen Verlauf des Angriffs hatte Karl bereits Mitte Januar in einem Instagram-Video erzählt. Das Gericht bestätigte ihre Darstellung: An einem Sommernachmittag sprach Borrmann sie und ihre beste Freundin in einem Café in Mitte vom Nachbartisch aus an. »Irgendwann hat er angefangen, uns rassistisch anzugehen und uns das N-Wort genannt«, erzählte Karl. Als Borrmann einfach nicht aufhörte, hätten die beiden Frauen das Café verlassen.

Der AfD-Politiker verfolgte Karl und ihre Freundin daraufhin, rief ihnen das N-Wort hinterher und attackierte die Moderatorin. »Er schlug in ihr Gesicht, sie versuchte sich zu wehren, er nahm sie in den Schwitzkasten«, sagte die Richterin. Beide seien zu Boden gegangen. Er habe der Frau schließlich in den Unterarm gebissen. Der Angeklagte sei der Angreifer gewesen, stand für das Gericht fest.

Nachdem die beiden von Passant*innen getrennt worden seien und die Polizei eingetroffen sei, habe sich der AfD-Politiker als Opfer der beiden Frauen dargestellt. Doch die Anzeige, die er gegen Karl und ihre Freundin stellt, ließ die Staatsanwaltschaft fallen. Stattdessen klagte sie ihn im November 2021 an.

Über eineinhalb Jahre nach der Tat und knapp einen Monat nach Prozessbeginn befindet das Gericht Borrmann nun für schuldig. Karl, Zeugin und Nebenklägerin, berichtete von Schlafstörungen, Angst und Panik. In ihrem Wohnumfeld fühle sie sich nicht mehr wohl, weil dort auch der AfD-Politiker anzutreffen sei. Nach dem Urteil sagte sie: »Ich muss das erstmal alles verarbeiten.«

Ein pikantes Detail: Der AfD-Politiker saß nicht alleine im Café, als er die beiden Frauen angriff. Er war in Begleitung seiner Freundin Cornelia Koppetsch. Die Soziologin lehrt an der Technischen Universität Darmstadt und forscht unter anderem zum Aufstieg neuer rechter Parteien. Ihr Buch »Die Gesellschaft des Zorns« über den Erfolg der AfD wurde 2019 gefeiert, mittlerweile liegen jedoch zahlreiche Plagiatsvorwürfe gegen sie vor. Durch den Prozess, in dem Koppetsch als Zeugin auftrat und ihre Beziehung zu Borrmann öffentlich wurde, stehen nicht mehr nur ihre wissenschaftlichen Methoden, sondern ihr professionelles Verhältnis zum Forschungsobjekt AfD infrage. Mit dpa

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