Datenschutzbericht Brandenburg: Überwachungskameras in der Sauna

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge legt Tätigkeitsbericht 2022 vor, es gingen 1379 schriftliche Beschwerden ein

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 3 Min.

Internetfragen haben in Datenschutzberichten der vergangenen Jahrzehnte einen wachsenden Raum eingenommen. Inzwischen gibt es kein Kapitel ohne einen Bezug zum Netz mehr, ist dem 140-Seiten-Büchlein zu entnehmen, das als Tätigkeitsbericht 2022 am Montag von der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge an Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) übergeben wurde.

Seit mehreren Jahren muss sich die Behörde auch mit der Landesregierung selbst auseinandersetzen, weil beim Betrieb von »Facebook-Fanpages« dem Datenschutz nach Ansicht von Hartge nicht Genüge getan wurde. »Mir ist ein Rätsel, weshalb die Landesregierung weiterhin ohne Not personenbezogene Daten an Facebook übermittelt«, heißt es in ihrem Bericht.

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Nach der Aufforderung, die Rechtmäßigkeit ihrer Fanseiten selbst zu prüfen, habe die Staatskanzlei sie lediglich wissen lassen, der Staat müsse auf diesem Kommunikationskanal präsent sein, »um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen«. Daher wird die Landesregierung aus Sicht von Hartge »einen datenschutzkonformen Betrieb ihrer Facebook-Fanpages weiter nicht nachweisen können«, denn eine zugesagte Löschung der Statistikfunktion sei nicht ausreichend.

Schon vor einem Jahr habe es ein Gutachten gegeben, in dem die Rechtmäßigkeit des Betriebs solcher Seiten angezweifelt worden sei. Solche Fanpages würden personenbezogene Daten an Facebook übermitteln, ohne dass dies erforderlich sei. Die Datenschutzbeauftragte prüft deshalb, gegen die Landesregierung eine »Untersagungsverfügung« zu erlassen.

Im vergangenen Jahr gingen 1379 schriftliche Beschwerden bei der Datenschutzbehörde ein, nicht gezählt die telefonischen Anfragen. Damit hat sich die Zahl schriftlicher Beschwerden gegenüber dem Vorjahr (1170) deutlich erhöht. Im Jahr 2020 waren 1322 schriftliche Beschwerden gezählt worden, 2019 waren es 878 gewesen. »Die Beschwerden wurden von Personen eingereicht, die der Ansicht waren, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sie in ihren Rechten verletzt und gegen das Datenschutzrecht verstößt«, heißt es. In sechs Fällen waren die nachgewiesenen Verstöße so umfassend, dass insgesamt 123 000 Euro Bußgeld gefordert wurden.

Als einen »Dauerbrenner« benannte die Beauftragte das Problem, dass Menschen sich von den Überwachungskameras ihrer Nachbarn gestört und beobachtet fühlten. »Mein Nachbar überwacht mich« – das Gefühl bestehe häufig. Es seien 247 Beschwerden registriert worden, was die Überprüfung der Zulässigkeit von 750 Kameras erfordern würde. »Wir können nicht überall hinfahren, um die Kamerabetreiber sozusagen ›in flagranti‹ zu ertappen«, sagte Hartge. Wenn aber der Eindruck aufkomme, »ich beschwere mich über meinen Nachbarn und es passiert nichts«, dann führe das zu verbreiteter Unzufriedenheit.

Ein Verstoß, der letztlich zu einer Verwarnung geführt habe, sei von den Betreibern einer Saunalandschaft begangen worden. Gäste hätten festgestellt, dass während der Saunaaufgüsse Videoaufnahmen von den nackten Personen gemacht worden seien. »Die wollten natürlich so nicht erfasst werden«, sagte Hartge. Bei einem Vor-Ort-Termin sei festgelegt worden, die »eingriffsintensiven« Kameras abzuschalten, wohingegen im Lager sowie im Tresor- und Kassenbereich Überwachungskameras weiter gestattet blieben.

Als einen besonders krassen Fall bezeichnete die Beauftragte die lückenlose Überwachung eines Asylbewerberheims durch 120 Kameras, die auch vor den Wohnzimmereingängen und dem Sanitärbereich nicht Halt gemacht habe. Aber auch die Kameras auf den Kinderspielplätzen und den Sportanlagen hätten zu starker Verunsicherung der Bewohner geführt. Der kommunale Betreiber des Heims habe geltend gemacht, man müsse »Eskalationen vorbeugen«. Da offenbar wenig Einsicht bei den Verantwortlichen bestehe, prüft die Datenschutzbehörde die Untersagung des Weiterbetriebs durch ein Verwaltungsgericht. »Ein Bußgeld können wir von öffentlichen Stellen nicht verlangen.«

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