- Kommentare
- Kommentar
Wer erklärt es ihnen?
Matthias Monroy zum Folterverbot für die Polizei
»Sie erklären mir nicht meinen Job«, mopperte ein Berliner Polizist bei einer Blockade der Letzten Generation im November. Der Beamte hatte einer Demonstrantin angekündigt, ihr am Handgelenk »unfassbare Schmerzen« zufügen zu wollen, deshalb solle sie lieber freiwillig aufstehen.
Ein Umstehender erklärte dem Beamten daraufhin richtig, dass die Polizei in einer Situation stets das mildeste Mittel anwenden muss. Dazu ist sie im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols verpflichtet. Polizisten müssen demnach ihre Maßnahmen gegen Personen so auswählen, dass sie die Menschen möglichst wenig beeinträchtigen. So steht es auch in Paragraf 4 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges.
Wer erklärt das also der Polizei in Berlin?
Die Verhältnismäßigkeit ist nicht die einzige Pflicht, an die sich die Polizei in der Ausübung ihres Gewaltmonopols halten muss. Denn schon die Androhung einer übertrieben gewaltvollen Maßnahme, die offensichtlich einschüchtern soll, dürfte rechtswidrig sein. Deshalb liegt die Letzte Generation richtig, wenn sie den Vorfall vom vergangenen Donnerstag als mit dem Folterverbot der UN unvereinbar bezeichnet.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.