US-Wahlrecht: Minimalstandard gerettet

US-Urteil gegen diskriminierende Wahlkreise: Überraschungserfolg für die Demokratie

  • Julian Hitschler
  • Lesedauer: 2 Min.
In den Händen der Konservativen, mitunter aber für Überraschungen gut: Der Supreme Court in Washington, D.C.
In den Händen der Konservativen, mitunter aber für Überraschungen gut: Der Supreme Court in Washington, D.C.

Das Oberste Gericht der USA ist eine konservative Bastion – und doch ab und zu für eine Überraschung gut. Am Donnerstag entschieden die Verfassungsrichter, dass der Neuzuschnitt der Wahlkreise in Alabama gegen den Voting Rights Act von 1965 verstößt – ein Gesetz, das die Teilhabe von Minderheiten am politischen Prozess sicherstellen soll und eine der zentralen Errungenschaften der Bürgerrechtsbewegung darstellt. Fünf der neun Richter waren der Ansicht, dass die neuen Wahlkreise auf unzulässige Weise das Stimmgewicht von Afroamerikaner*innen neutralisieren.

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Das Urteil hat besondere politische Brisanz, weil auf seiner Grundlage auch die Wahlkreise in anderen Südstaaten wie Louisiana, South Carolina und Georgia angefochten werden können. Die hauchdünne Mehrheit der Republikaner im Repräsentantenhaus von fünf Sitzen könnte bei den nächsten Wahlen allein dadurch verloren gehen – vorausgesetzt, sie gewinnen anderswo keine Sitze hinzu.

In den vergangenen Jahrzehnten haben die Republikaner mit dem Wahlrecht in den USA mehr oder minder ungestraft Schindluder getrieben. Ob Wahlkreisgestaltung zum eigenen Vorteil oder willkürliche Zugangsbarrieren zur Stimmabgabe – das Oberste Gericht ließ ihnen alles durchgehen. Dass die Mehrheit der Richter den schlimmsten Auswüchsen der rassistischen Wahlmanipulation nun Einhalt geboten hat, war unerwartet, aber erfreulich. Es war dem Gericht wohl ein Anliegen, nach dem Korruptionsskandal um Richter Clarence Thomas (der der Mehrheitsmeinung nicht zustimmte) und einem erneuten Ermittlungsverfahren gegen Ex-Präsident Trump seine politische Unabhängigkeit zu demonstrieren. Hierbei mag es sich um ein durchsichtiges Manöver handeln – ein Gewinn für die Demokratie ist das Urteil dennoch.

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