Polizei darf abhitlern

Matthias Monroy zum Freibrief für rechte Chatgruppen beim SEK

Die Staatsanwaltschaft in Münster meint, Polizeibeamte dürften auf Whatsapp gegen Frauen und Geflüchtete hetzen und NS-Symbole teilen, sofern es sich um einen kleinen und geschlossenen Chat handelt. Auch sexualisierte Darstellungen Minderjähriger hätten bis 2021 empfangen werden dürfen, da der Besitz derartiger Bilder erst seitdem durch ein Bundesgesetz ein Verbrechen darstellt.

Die Polizisten, auch wenn sie selbst keine Inhalte gepostet haben, werden also für ihr Schweigen belohnt. Denn der seit 2017 bestehende Whatsapp-Austausch wurde erst vier Jahre später zufällig bekannt. Die Entscheidung ermutigt Polizisten außerdem, ihre rechten Netzwerke im Internet weiter auszubreiten.

Allerdings scheint hier der Damm längst gebrochen: In Frankfurt wurden jüngst Ermittlungen wegen volksverhetzender Inhalte in einer Chatgruppe gegen mehrere SEK-Beamte eingestellt. Noch glimpflicher kamen zwei Personenschützer von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident davon, die Staatsanwaltschaft wollte hier gar nicht erst ermitteln. Welche Belege braucht es noch, dass die Justiz rechte Umtriebe bei der Polizei nicht stoppen kann?

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