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Hostelpreise im Flüchtlingsheim in Leipzig

Geflüchtete klagen gegen hohe Gebühren in Leipziger Gemeinschaftsunterkünften

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer Mitte August eine Nacht in Leipzig verbringen will, findet für um die 40 Euro ein schickes Zimmer in einem Hostel. Nicht viel weniger wird von Geflüchteten verlangt, die in einer Gemeinschaftsunterkunft in der Stadt untergebracht sind. Wenn diese arbeiten und damit über Einkommen verfügen, werden ihnen in Unterkünften »mit Zusatzleistung« monatlich 984,06 Euro in Rechnung gestellt, pro Tag knapp 33 Euro. Handelt es sich um einfachere Heime, sind es 477,40 Euro. Das sei »vollkommen überzogen«, sagt Rechtsanwalt Raik Höfler. Er vertritt sechs Klagen gegen derlei Gebühren, die bei Sachsens Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen eingereicht wurden. Mit einer Entscheidung über die Normenkontrollanträge rechnet er erst in ein bis zwei Jahren.

Dass Geflüchtete mit eigenen Einkünften für Heimplätze bezahlen müssen, ist bundesweit gängige Praxis. Die Frage, wie viel ihnen dabei in Rechnung gestellt werden kann und soll, beschäftigte aber in mehreren Bundesländern bereits Gerichte. Klar ist, dass Verordnungen oder Satzungen die Höhe der Gebühren festlegen müssen und deren Kalkulation detailliert aufzuschlüsseln ist. Darüber hinaus entschied aber etwa der bayerische Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2021, anfallende Kosten dürften »nicht in voller Höhe auf die einzelnen Hilfebedürftigen umgelegt werden«. Unter Verweis auf das Sozialstaatsprinzip hieß es, diese dürften lediglich mit einem »symbolischen Anteil« herangezogen werden. In der Zeitschrift »Asylmagazin«, die 2022 Fälle aus Bayern, Berlin und Niedersachsen schilderte, wird angemerkt, dass eine zu hohe Gebühr die Geflüchteten »schlimmstenfalls ihrer Motivation beraubt, (weiter) zu arbeiten und damit auch ihrer Integrationsperspektive«.

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Die Klagen aus Leipzig, die sich gegen die städtische Satzung über »Benutzung und Gebühren in Unterkünften für Wohnungslose, Asylbewerber und Spätaussiedler sowie andere ausländische Personen« vom Juli 2022 richtet, werden unterstützt von der Initiative »Space«, die Geflüchteten mit Nahrung, Kleidung und Beratung hilft. Sie verweist auf Fälle wie den eines vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Mannes, der in Gemeinschaftsunterkünften gelebt hatte. Die Bedingungen seien schlecht gewesen und die Zimmer oft kalt, berichtet er. Der Gebührenbescheid der Stadt über 980 Euro habe ihn stark unter Druck gesetzt: »Das ist ein großer Teil meines Gehalts.« Bei »Space« vermutet man ein Kalkül der Stadt, wonach das Jobcenter den Geflüchteten die Auslagen teilweise erstattet. Sich der zweifellos hohen Kosten für die Unterbringung teilweise zu entledigen, möge »ein legitimes Anliegen für eine Kommune sein«, erklärt die Initiative. Doch dürfe das »nicht zu Lasten von Schutzsuchenden gehen«. Jule Nagel, Stadträtin und Landtagsabgeordnete der Linken, erklärt, man sei bei dem Thema »politisch nicht weitergekommen« und begrüße, dass es nun gerichtlich geklärt werde.

Die Gebühren in Leipzig sind so hoch wie nirgends sonst in Sachsen, sagt der Sächsische Flüchtlingsrat (SFR). Nach dessen Angaben werden pro Person in Chemnitz 390 Euro fällig, in Bautzen 314 Euro und im Erzgebirgskreis 263 Euro. Die große Differenz sei »für uns nicht nachvollziehbar«, sagt Sprecher Dave Schmidtke. Zwar mögen in Leipzig die Mieten höher sein, »aber das heißt ja nicht, dass das auch auf die Löhne zutrifft«. Vielen Geflüchteten werde gleichzeitig per Wohnsitzauflage verwehrt, sich eine eigene Wohnung mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis zu suchen. In Berlin, wo das Thema 2022 das Sozialgericht beschäftigte, wurden 344 Euro pro Person in Rechnung gestellt, in Bayern 147 Euro; Kinder zahlen dort nichts. In Niedersachsen unterscheiden sich die Sätze von Kommune zu Kommune erheblich. Teils sind es über 800 Euro.

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