Faeser: Mehr Abschiebungen, bitte!

Nancy Faeser will erzwungene Ausreisen erleichtern. Die Grüne Fraktion sieht das Vorhaben kritisch

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Regeln für Abschiebungen verschärfen und so abgelehnte Asylbewerber*innen schneller abschieben. Ein entsprechender Diskussionsentwurf wurde am Mittwoch in Berlin veröffentlicht. Er soll nun mit den Kommunen und Ländern besprochen werden, bevor das eigentliche Gesetzgebungsverfahren dann startet.

Das Innenministerium plant, die Rechte von Menschen in den gefängnisähnlichen Abschiebezentren einzuschränken und gleichzeitig die Befugnisse der dort eingesetzten Polizei auszuweiten. Unter anderem schlägt Faeser vor, die maximale Dauer des sogenannten Ausreisegewahrsams von zehn Tagen auf 28 zu verlängern. So sollen die Behörden mehr Zeit für die Vorbereitung der Abschiebung der Betroffenen bekommen.

Außerdem sollen laut Papier Klagen gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr auf bevorstehende Abschiebungen haben. Sophie Scheytt, Expertin für Asypolitik bei Amnesty International, hält den Vorschlag aus menschenrechtlicher Sicht für bedenklich. »Rechtsschutzmöglichkeiten sind dafür da, um die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zu garantieren und haben eine rechtsstaatliche Funktion,« erklärte sie gegenüber dem »nd«.

Polizeibeamte sollen zudem künftig auf der Suche nach abzuschiebenden Ausländer*innen beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften nicht nur die Räume der gesuchten Person, sondern auch die von anderen betreten dürfen. Somit hätte die Polizei also zu fast allen Orten in den Abschiebezentren freien Zugang.

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Um die Ausländerbehörden zu entlasten, sollen Geflüchtete mit sogenanntem subsidiären Schutz Aufenthaltserlaubnisse von drei Jahren statt üblicherweise einem Jahr bekommen. Damit wären sie Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in einem wichtigen Aspekt gleichgestellt. Trotz der Angleichungen ist die rechtliche Stellung von subsidiär Schutzberechtigten aber nicht völlig identisch mit der von Flüchtlingen und Asylberechtigten. Sie haben zum Beispiel keinen Anspruch auf die Erteilung eines Reisepasses für Geflüchtete. Die

In einem zweiten Diskussionsentwurf geht es um einen verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden. So soll über das Ausländerzentralregister künftig auch erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. So sollen manuelle Abfragen durch verschiedene Behörden entfallen. Mit den Diskussionsentwürfen setzt das Innenministerium Forderungen der Länder um, die diese in einer gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz im Mai formuliert hatten.

Die FDP im Bundestag begrüßt den Vorschlag von Nancy Faeser, den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen. »Das muss sich schleunigst ändern. Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt werden können.« Die Verlängerung des Abschiebegewahrsams auf 28 Tage und erweiterte Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften seien daher wichtige Schritte.

Weiter sagte Thomae, für eine echte Rückführungsoffensive müssten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. »Dafür muss der Bund für mehr Kompetenzen der Bundespolizei in Bezug auf Rückführungen sorgen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass deutlich mehr Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und die Kommunen ihre Ausländerbehörden stärken.«

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht die Pläne des Innenministeriums kritisch. »Es ist schon verwunderlich, dass trotz eines abgestimmten Verfahrens für das nächste Migrationspaket II nun restriktive Aspekte herausgegriffen werden, die vorgezogen werden sollen«, erklärte die innenpolitische Sprecherin der Grünen Lamya Kaddor gegenüber »nd«. Selbstverständlich werde ihre Partei keine Maßnahmen verweigern, wenn diese fachlich begründet, verhältnismäßig und rechtsstaatlich sind. Allerdings sei nicht ersichtlich, inwiefern dies bei der Verlängerung des Ausreisegewahrsams der Fall wäre, da es bereits ein weiteres passendes Instrument gebe. Wenn mehr Zeit als die zehn Tage benötigt werden sollte, könne entsprechend die Abschiebehaft beantragt werden. Da der Ausreisegewahrsam jedoch bereits unter geringeren Voraussetzungen möglich sei, liege hier nahe, so Kaddor, dass lediglich die Tatbestandsvoraussetzungen der Abschiebungshaft umgangen werden sollen.

Der Vorsitzende der Linksfraktion im hessischen Landtag Jan Schalauske kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung scharf: »Kurz vor der Landtagswahl in Hessen will sich Nancy Faeser und wollen sich Politikerinnen und Politiker der beiden Ampel-Parteien SPD und FDP offenbar als ›Law and Order‹-Hardliner inszenieren.« Schon die Reformvorschläge für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) seien »ein Anschlag auf die Menschenrechte« gewesen. »Eine Politik zulasten von Schutzsuchenden, stellt ein fatales Einknicken vor der extrem Rechten in Europa dar«, so Schalauske. Wer meine, Flucht durch Ausgrenzung und Abschiebung verhindern zu können, liege falsch.

Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13 000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304 000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248 000 mit einer Duldung. Neben abgelehnten Asylbewerber*innen können auch Tourist*innen, Arbeitnehmer*innen und ausländische Studierende ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist. Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können.

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