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Umgang mit Whistleblowern: Verpasste Chance
Daniel Lücking zum Umgang mit Hinweisgebern
Auf die Meldung von Missständen folgen Schikane und Repression. Dass der Überbringer schlechter Nachrichten sprichwörtlich oft getötet wird, ist auch heutzutage allzu oft Praxis. Jahrelang wehrte sich ein mittlerweile entlassener Bundeswehrsoldat dagegen, dass seine Meldungen zu rechtsradikalen Verdachtsfällen Anlass für seine Kündigung wurden, aber kaum zu Ermittlungen führten.
Im Umgang mit Kritik aus den eigenen Reihen kranken zu viele Organisationen an der fehlenden Bereitschaft, Versäumnisse einzugestehen. Gravierender aber: immer dort, wo der gemeldet Missstand nicht bekämpft, sondern der Überbringer der Nachricht desavouiert wird, bestätigen die Verantwortlichen den Missstand. Sicherlich, nicht jeder gemeldete rechtsradikale Verdachtsfall mag justiziabel sein. Doch besonders in Sicherheitsorganisationen müssen diese Fälle ernst genommen werden. Läuft es so, wie über Jahre im Fall von Patrick J., dann spricht das für verfestigte rechtsoffene Strukturen, die noch dringender hinterfragt werden müssen als die schon gemeldeten Fälle. Hält diese Gegenwehr an, dann bleibt nur die Abschaffung.
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