Tesla-Beschäftigte bekennen sich zur IG Metall

Kollegen erscheinen mit Aufklebern der Gewerkschaft zur Nacht- und Frühschicht

Laut IG Metall haben sich Beschäftigte der Tesla-Autofabrik in Grünheide erstmals offen zu ihrer Gewerkschaft bekannt. Demnach sind Kollegen mit Aufklebern der IG Metall zur Nachtschicht und zur Frühschicht erschienen. »Sie sind zusammen aufgestanden und haben mit ihrer kollektiven Aktion die vom Management geschürte Atmosphäre der Angst durchbrochen«, erklärte am Montagmorgen Dirk Schulze, Bezirksleiter der IG Metall. Eigentlich sei es eine Selbstverständlichkeit, dass Beschäftigte in Deutschland mit solchen Botschaften für ihre Überzeugung eintreten, insbesondere in Automobilwerken. Beim US-Konzern Tesla aber werde so starker Druck auf die Belegschaft ausgeübt, dass Einzelnen dieser Schritt schwerfalle. Es sei immer gut, gemeinsam und solidarisch vorzugehen. »Wenn Einzelne Verbesserungen einfordern, bekommen sie entweder Probleme oder es passiert nichts.« Auf den Aufklebern stand laut IG Metall: »Gemeinsam für gerechte und sichere Arbeit bei Tesla.«

In der in Rekordzeit hochgezogenen und am 22. März 2022 eröffneten Fabrik laufen Elektroautos vom Band. Nach Angaben der IG Metall beklagen sich zahlreiche Beschäftigte über schlechte Arbeitsbedingungen und eine extreme Arbeitsbelastung aufgrund von Personalmangel und überzogenen Produktionszielen. Hingewiesen worden sei auch auf gravierende Mängel beim Arbeitsschutz. Nicht selten habe das zu Krankenständen um die 30 Prozent und zu einer hohen Zahl von Arbeitsunfällen geführt.

Das Magazin »Stern« hatte kürzlich berichtet, es habe zwischen Juni und November vergangenen Jahres in der Tesla-Fabrik 190 meldepflichtige Arbeitsunfälle gegeben. Das brandenburgische Sozialministerium weiß von sieben schweren Unfällen schon beim Bau der Fabrik und dann in der Produktion. Es stufte diese Zahl als nicht ungewöhnlich ein.

»Die IG Metall-Aufkleber im Werk auf ihrer Kleidung zu tragen, ist das gute Recht der Beschäftigten«, versicherte Nils Kummert, Arbeitsrechtsexperte der Anwaltskanzlei DKA. »Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesarbeitsgericht betonen immer wieder das wichtige Recht der Gewerkschaften, im Betrieb zu informieren und zu werben. Dazu gehört auch das Recht, solche Aufkleber zu tragen.« Niemand, der sich an der Aktion beteiligt habe, dürfe von der Geschäftsleitung benachteiligt werden.

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