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Abwerben von Fachkräften: Gleiche Regeln für alle

Ulrike Henning über die Abwerbung von Gesundheitspersonal

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.
Ein Krankenpfleger bei der Covid-Impfung in Ghana. Das Land verfügt über sehr wenige Gesundheitsfachkräfte, laut WHO sollten diese hier nicht abgeworben werden.
Ein Krankenpfleger bei der Covid-Impfung in Ghana. Das Land verfügt über sehr wenige Gesundheitsfachkräfte, laut WHO sollten diese hier nicht abgeworben werden.

Die Einwanderung von Ärztinnen und Ärzten, aber auch von ausgebildeten Pflegekräften ist in den reichen Industrieländern durchaus erwünscht. Dabei gibt es etwa von der Weltgesundheitsorganisation klare Vorgaben dazu, aus welchen Ländern eben keine Gesundheitsfachkräfte abgeworben werden sollten. Eine entsprechende Liste umfasst aktuell 55 Länder mit besonders wenigen dieser Fachkräfte bezogen auf die Gesamtbevölkerung.

Nun will das Bundesministerium für Arbeit die Beschäftigungsverordnung ändern, welche die Anwerbung von Gesundheitspersonal regelt. Laut einem Referentenentwurf würde dies privaten Akteuren in den 55 Ländern untersagt, die Bundesagentur für Arbeit soll hingegen durchaus diese Möglichkeit erhalten. Das wird von Hilfsorganisationen zu Recht als inkonsequent kritisiert. Die Gewinnung von Fachkräften, so dringend diese in Deutschland benötigt werden, darf nicht auf dem Rücken der Menschen stattfinden, für deren Gesundheit im Vergleich zu Deutschland schon jetzt nur ein Minimum an Ressourcen da ist. Dieser Grundsatz darf mit keiner Sondererlaubnis unterlaufen werden.

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