Brandenburgs Landtag soll Notlage erklären

Nachtragshaushalt im Januar, das Brandenburg-Paket wird eingedampft

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 3 Min.

Brandenburgs Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne hoffen, mit einigen politisch-parlamentarischen Maßnahmen zumindest eine reduzierte Variante des Neuverschuldungsprogramms »Brandenburg-Paket« doch noch durchzubringen. Bei der nächsten Gelegenheit solle im Parlament die »Notlage« auch für das Jahr 2024 erklärt werden, sagte Finanzministerin Katrin Lange (SPD) am Dienstag. Das wäre aus Sicht der Landesregierung eine Voraussetzung dafür, die an sich geltende Schuldenbremse für das kommende Jahr außer Kraft setzen zu
können. Befragt nach der Begründung für die zu erklärende Notlage nannte Ministerin Lange den Krieg in der Ukraine, die Inflation, die Energiekrise und die Flüchtlingskrise.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge nicht verbrauchte Mittel zur Bewältigung der Corona-Pandemie aus dem Bundeshaushalt 2021 nicht für den Klimaschutz eingesetzt werden dürfen, habe »der Blitz eingeschlagen«, unterstrich die Finanzministerin. Sie präsentierte die politische Führung Brandenburgs als »lernendes System«. Im Januar werde sie einen Nachtragshaushalt für 2024 vorlegen. Angesichts der Kritik des Landesrechnungshofes am sogenannten Brandenburg-Paket »brechen wir uns keine Zacken aus der Krone«, diese Kritik zu berücksichtigen, sagte Lange. Nicht weiter aus dem Paket bezahlt werden könnten möglicherweise Projekte der Infrastruktur, des Klimaschutzes und anderes. Zu der Frage, ob das Landesverfassungsgericht nicht doch mehr Maßnahmen für irregulär einstuft als erhofft, sagte die Ministerin: »Kein Geheule vor der Kloppe.«

Linksfraktionschef Sebastian Walter sagte, bedingt durch die höheren Preise habe das Bundesland im laufenden Jahr 300 Millionen Euro mehr eingenommen als erwartet. Er forderte die Landesregierung auf, dieses Geld umgehend an die Brandenburger zurückzugeben und für Familien Entlastung zu schaffen. Angesichts der Zahlungsschwierigkeiten vieler Kliniken fordert die Linksfraktion ein
Notliquiditätsprogramm in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro. Sie stieß aber damit bei der Koalition auf Ablehnung.

SPD-Fraktionschef Daniel Keller verwies auf die Zuständigkeit des Bundes für die Zahlungsfähigkeit der Krankenhäuser. Das Land tue mit seinen Investitionsmitteln schon
überdurchschnittlich viel für seine Kliniken. Mit der Erklärung einer Notlage gewinne das Land Handlungsfähigkeit zurück, machte sich Keller Mut. Ohne dies könne die angestrebte Entlastung von Familien nicht gelingen.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann ließ keinen Zweifel daran, dass das Brandenburg-Paket nicht in der ursprünglichen Höhe von zwei Milliarden Euro verabschiedet werden könne. Das Verfassungsgericht habe hohe Ansprüche an die Ausnahme von der Schuldenbremse gestellt und einen inneren Zusammenhang mit der Behebung der jeweiligen Notlage gefordert. Jetzt müsse geprüft werden, welche Maßnahmen das Land für sich reklamieren könnte. Redmann warf den Linken vor, mehrfach beantragt zu haben, Corona-Mittel für andere Maßnahmen umzuwidmen. Genau das habe das Bundesverfassungsgericht aber untersagt. Brandenburg habe zum Glück die Vorschriften ernster genommen als die Bundesregierung. Redmann zufolge ist nicht geplant, die Klimakrise in eine neue Notlagebegründung aufzunehmen, »aber die Energiekrise schon«.

»Die Menschen haben Entlastung bitter nötig«, erklärte Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke das prinzipielle Festhalten am Brandenburg-Paket. Für die Freien Wähler warnte der Abgeordnete Péter Vida vor »Ränkespielen«. Es gehe nicht, die Notlageerklärung einfach opportunistisch als »Joker« einzusetzen.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt verwies auf ein Wirtschaftswachstum von sechs Prozent, das die brandenburgische Landesregierung für sich reklamiere. »Sieht so eine Notlage aus?« Die Strategie der Koalition interpretierte er als den »charmanten Versuch« zuzugeben, dass die AfD mit ihrer Klage gegen das Brandenburg-Paket recht behalten habe. Zuschüsse für Vereine und Schwimmhallen könne man nicht mit »Notlagen« rechtfertigen. Die AfD behalte sich vor, erneut Klage einzureichen.

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