Urteil zu Adbusting: Staatskritik von höchster Instanz

Eine Hausdurchsuchung wegen Adbusting war rechtswidrig, urteilt das Bundesverfassungsgericht, und liefert ein Argument für Staatskritik

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 1 Min.

Ein Sieg für alle linksradikalen Aktionskünstler*innen: Wer Außenwerbung entwendet oder verfremdet, sollte nicht mit einer Hausdurchsuchung rechnen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat zumindest einen derartigen Grundrechtseingriff wegen einer Adbusting-Aktion als rechtswidrig bewertet. Die Aktivist*innen hatten aus Bundeswehrwerbung antimilitaristische Plakate gebastelt.

Wie so oft bei Verfassungsfragen bestätigt das Gericht auf juristischer Ebene, was politisch längst klar war: Die Sicherheitsbehörden gehen überzogen gegen geringfügige Straftaten vor, wenn sie dahinter eine unliebsame Motivation vermuten. Brauchen wir für dieses Erfahrungswissen die höchstrichterliche Bestätigung? Machen wir damit unsere Machtkritik nicht von einer staatlichen Institution abhängig?

Wer das Urteil mit diesen Argumenten abtut, unterschätzt seine Wirkung. Denn es gibt genug Menschen, die staatliches Handeln für grundsätzlich gerechtfertigt halten, jede polizeiliche Darstellung für bare Münze nehmen. Wenn das Bundesverfassungsgericht an diesen Grundfesten rüttelt, dann Bitteschön.

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