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Polizeigewalt - Kein Vertrauen in die Justiz
Matthias Monroy zu Ermittlungen gegen G20-Polizisten
Wegen einer »unvermindert kritischen Berichterstattung« hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Jahr nach dem G20-Gipfel 2017 alle eingestellten Ermittlungsverfahren gegen Polizisten überprüfen lassen. Die Ergebnisse sind nun bekannt: In zwei Fällen könnten nun doch Prozesse wegen Körperverletzung im Amt folgen.
Dass am Ende tatsächlich Beamte verurteilt werden, kann bezweifelt werden. Zunächst muss das zuständige Gericht über die Zulassung der Anklage entscheiden. Dazu braucht es verwertbare Beweise, denn die Täter verweigern die Aussage. Bekanntlich decken sich Polizisten gegenseitig, auch Vorgesetzte tragen oft nichts zur Aufklärung bei. Dieser Korpsgeist führte in dem bekanntesten G20-Verfahren gegen Knochenbrecher aus Baden-Württemberg bereits vor Anklageerhebung zu einer Einstellung.
Die vielfach berichtete G20-Polizeigewalt sei »in den allermeisten Fällen gerechtfertigt« gewesen, lässt sich die Hamburger Oberstaatsanwältin zitieren. Das lässt vermuten: Sollte es wirklich zu Prozessen gegen Polizisten kommen, ist von der Anklagebehörde wenig zu erwarten.
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