Späte Abrechnung mit »BlockG20«

Dritter Anlauf eines großen G20-Verfahrens beginnt in Hamburg

Sieben Jahre nach dem G20-Gipfel beginnt am Donnerstag in Hamburg ein neuer Prozess im sogenannten Rondenbarg-Komplex. Die Bezeichnung meint das gleichnamige Gewerbegebiet, durch das rund 200 Demonstranten von einem Protestcamp im Altonaer Volkspark auf dem Weg in Hamburger Innenstadt gezogen waren. Der Zug wurde von Einheiten der Bundespolizei und der Polizei Hamburg brutal in die Zange genommen und gestoppt; es flogen Rauchbomben und Steine in Richtung der Angreifer, Verletzungen verzeichneten diese gut geschützten Einheiten aber nicht.

Teilweise erheblich verletzt wurden aber Demonstranten, die auf der Flucht vor dem Angriff über eine Mauer mit einem Absperrgitter klettern wollten und dabei rund vier Meter tief abgestürzt waren. Beim Hamburger Rettungsdienst ging deshalb eine Meldung mit dem Stichwort »Massenanfall von Verletzten« ein, 14 von ihnen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Weitere 59 Personen wurden anschließend von der Polizei am Rondenbarg festgenommen.

Die brutale Angriff am Rondenbarg bleibt ungesühnt – bislang wurden alle Prozesse wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel eingestellt oder gar nicht erst verhandelt. Stattdessen müssen sich nun sechs der in Festgenommenen vor dem Landgericht verantworten. Ihnen werden versuchte gefährliche Körperverletzungen, Sachbeschädigung und die »Bildung einer bewaffneten Gruppe« sowie gemeinschaftlicher schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Dabei soll es zu einem besonders schweren tätlichen Angriff auf Polizisten gekommen sein.

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Konkrete Taten können den Beschuldigten aber nicht nachgewiesen werden. Vor Gericht geht es deshalb allein um die Teilnahme an dem aus Sicht der Behörden gewalttätig verlaufenen Aufzug. Zusammen hätten die Beteiligten einen »gemeinsamen Tatplan« gehabt – gemeint ist der Versuch, im Rahmen des Konzepts »BlockG20« auf verschiedenen Wegen die Innenstadt zu erreichen und dort gegen das Gipfeltreffen zu protestieren.

Dass es sich bei dem als »Finger« bezeichneten Aufzug im Rondenbarg um eine grundrechtlich geschützte Versammlung handelte, will die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift nicht anerkennen. Darin ist durchgängig von einem einem »Schwarzen Block« oder einem »Aufmarsch« die Rede.

Die bloße Teilnahme an einer Versammlung auch dann, wenn diese einen gewaltsamen Verlauf nimmt, ist aber nicht strafbar. Darauf macht der Rechtsanwalt Lukas Theune vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein mit Verweis auf den Landfriedensbruchparagrafen im Strafgesetzbuch aufmerksam. Darin heißt es, dass Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, wenn diese aus einer Menschenmenge »in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden«, mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Sowohl Täter als auch Teilnehmer an dieser »Menschenmenge« können auf diese Weise verfolgt werden.

Diese Rechtsprechung wurde jedoch in den 70er Jahren liberalisiert, erinnert der Anwalt Theune. »Nur diejenigen, die selbst als Täter oder Teilnehmende aktiv gewalttätig agieren, können sich nach der entschärften Fassung strafbar machen.«

Insgesamt will die Staatsanwaltschaft im Rondenbarg-Komplex über 80 Personen anklagen. Zuerst sollten die jüngsten Beschuldigten, die zum Zeitpunkt der Proteste minderjährig waren, vor Gericht stehen. Der erste Prozess gegen den Italiener Fabio platzte jedoch 2018, nachdem die Richterin in Mutterschutz ging, bis dahin saß der Angeklagte bereits fünf Monate in Untersuchungshaft. 2020 folgte ein Prozess gegen weitere fünf junge Angeklagte. Ein Jahr später entschied das Hamburger Landgericht, diese Verhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie abzubrechen.

Laut Theune hat das Gericht gegen die nun sechs angeklagten Aktivisten 28 Verhandlungstermine angesetzt. Eine Initiative »Demonstrationsrecht verteidigen!« hat für jeden der Tage Kundgebungen vor dem Landgericht angekündigt. Am kommenden Samstag findet außerdem um 16 Uhr eine große Solidaritätsdemonstration in Hamburg statt.

Dabei wird es vermutlich nicht bleiben: Die Anwälte der Betroffenen wollen im Falle einer Verurteilung Revision einlegen und die beispiellose Aushebelung des Demonstrationsrechts vor den Bundesgerichtshof bringen.

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