Einstellungen in G20-Rondenberg-Prozess

Drei Angeklagte lassen sich auf Deal ein – Zwei wollen Prozess weiterführen

Das Mitte Januar begonnene Verfahren um eine Demonstration während des G20-Gipfels in Hamburg endete für drei der Angeklagten schon wieder. Es ist der dritte Anlauf im sogenannten Rondenbarg-Prozess. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gemeinschaftlichen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung vor. Sie sollen dabei jeweils Mittäter gewesen sein, ohne dass die Staatsanwaltschaft ihnen eine physische Beteiligung vorwirft. Das Mitgehen bei der Demonstration wird als Beteiligung gewertet.

Für das Solidaritätsbündnis »Gemeinschaftlicher Widerstand« hat Richterin Sonja Boddin schon am ersten Verhandlungstag klargemacht, dass sie einem Großteil der Anklagepunkte nicht folgt. Deswegen sei die Staatsanwaltschaft nun auf die Angeklagten zugekommen und habe Einstellungen gegen eine Geldauflage und eine »Distanzierung von Gewalt« angeboten. Die Angeklagten und ihre Verteidiger*innen hätten darüber intensiv diskutiert. Drei Angeklagte nehmen die angebotenen Einstellungen an. Sie begründen dies mit ihrem gesundheitlichem Zustand, dem Stress und Aufwand, der mit dem Verfahren verbunden ist, und in einem Fall mit möglichen aufenthaltsrechtlichen Folgen des Verfahrens.

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Nils Jansen, Angeklagter im Prozess, betont: »Viele Angeklagte müssen weite Strecken zurücklegen, sind gesundheitlich beeinträchtigt und erleiden berufliche und finanzielle Einbußen. Manche haben das Angebot deshalb notgedrungen angenommen, ich und eine weitere Mitangeklagte werden es ablehnen.« Die Möglichkeit wegen der Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, habe eine abschreckende Wirkung.

In einer am Donnerstag beim dritten Prozesstag verlesenen Erklärung betonten die beiden verbliebenen Angeklagten die »juristische und politische Bedeutung« des Prozesses. Das Verfahren sei ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Von seinem Ausgang hinge viel für aktuelle und zukünftige Strafverfahren ab. In der Erklärung stellen die Angeklagten viele Fragen, etwa wann die Hamburger Polizei sich von ihrer Gewalt distanziert? Oder warum sie Geld zahlen sollten, wenn sie doch »seit fast sieben Jahren unter dem Damoklesschwert dieses Prozesses stehen«. Ihre Forderung: ein sofortiges Ende des Prozesses.

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