Freitodbegleitung ausreichend geregelt

Vor vier Jahren ermöglichte das Bundesverfassungsgericht die organisierte Hilfe beim Suizid

Am Dienstag stellte die Deutsche Gesellschaft für Sterbehilfe (DGHS) in Berlin Zahlen zu ihrer Tätigkeit im Bereich Freitodbegleitung vor. Fast auf den Tag genau vor vier Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Suizidassistenz. Am 26. Februar 2020 urteilte das Gericht, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Dabei könne auch Hilfe von Dritten in Anspruch genommen werden. Abgeordnete des Bundestags versuchten 2023, zu einer genaueren Regelung der Bedingungen zu kommen. Es gab zwei interfraktionelle Gesetzentwürfe, von denen keiner eine Mehrheit fand.

Aus dieser Ausgangslage heraus ist es möglich, dass Organisationen wie die DGHS unter bestimmten Voraussetzungen eine Freitodbegleitung vermitteln beziheungsweise anbieten können. Begonnen hat sie damit nach den Worten ihres Präsidenten Robert Roßbruch Mitte 2020. Nun wurden die Zahlen für 2023 vorgelegt: Im vergangenen Jahr wurde 419 DGHS-Mitgliedern eine von diesen beantragte ärztliche Freitodbegleitung vermittelt und diese auch durchgeführt. 2022 waren es 229, 2021 noch 120 Fälle gewesen.

Die Steigerung von 2022 zu 2023 liegt immerhin bei 90 Prozent. Einen »Dammbruch«, wie oft im Zuge der Gesetzgebungsverfahren beschworen, will Rechtsanwalt Roßbruch das jedoch nicht nennen. Das wird klarer, wenn die Zahlen ins Verhältnis gesetzt werden: Die Gesamtzahl der Suizide liegt in Deutschland in den vergangenen Jahren jeweils bei etwa 10 000, die Zahl der Suizidversuche bei etwa 100 000. Die Zahl der Sterbefälle fiel 2023 mit etwa einer Million etwas höher aus als zuvor. Zurzeit sind in Deutschland ingesamt drei Organisationen als Anbieter von Freitodbegleitungen aktiv, neben der DGHS noch Dignitas Deutschland und der Verein Sterbehilfe. Insgesamt berichteten diese von 873 Freitodbegleitungen. Es dürften noch einige hinzukommen, bei denen Ärzten oder Privatpersonen halfen. Insgesamt, so schätzt die DGHS, dürften es 2023 nicht mehr als 1000 Fälle gewesen sein.

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Das Prozedere der Organisation ist davon bestimmt, dass die Beteiligten bei einer solchen Begleitung sichergehen müssen, dass es sich um eine sogenannte freiverantwortliche Entscheidung der Sterbewilligen handelt. Das liegt sowohl in der Verantwortung der Fallbearbeiter als auch in der des Freitodteams, falls es zu einer Vermittlung kommt. Dem Team gehören jeweils ein Arzt oder eine Ärztin sowie ein Jurist oder eine Juristin an. Insgesamt gibt es zurzeit bundesweit 30 Teams der DGHS. Abgelehnt wurden im Vorjahr 34 der gestellten 563 Anträge, der Hauptgrund dafür waren in 21 Fällen psychische Erkrankungen, die zu einem Verlust der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit führten. 46 Antragsteller verstarben während des Antragsverfahrens.

Zu jeder Freitodbegleitung gehört zwingend die anschließende Information der Kriminalpolizei. Bei Verstößen, etwa fehlender Freiverantwortlichkeit, liegt laut Anwalt Roßbruch etwa ein Tatbestand des Totschlags laut Strafgesetzbuch vor. »Es gibt somit genügend Möglichkeiten, strafrechtlich aktiv werden zu können«, sagt der Jurist und begründet so, dass es für die Regulierung der Suizidhilfe keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf gebe.

Die größte Altersgruppe bei den DGHS-Fällen 2023 bildeten die 80- bis 89-Jährigen, gefolgt von den 70- bis 79-Jährigen. 65 Prozent waren Frauen, der Rest Männer – genau das umgekehrte Verhältnis wie bei Suiziden allgemein. Bei den Motiven bildet »Lebenssattheit« mit 22 Prozent die größte Gruppe, weitere 21 Prozent nannten Multimorbidität, also das Vorliegen mehrerer Erkrankungen, welche die Lebensqualität stark einschränke. Fast ebenso groß war die Gruppe der an Krebs Erkrankten.

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