Staatsanwalt ermittelt in Gehaltsaffäre

Niedersachsen: Erhöhung der Bezüge von Büroleiterin der Staatskanzlei beschäftigt Justiz

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.

Schon seit Mitte April befasst sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss (PUA) des niedersächsischen Landtags mit der »Gehaltsaffäre« in der Staatskanzlei. Seit Mittwoch beschäftigt der Fall auch die Staatsanwaltschaft Hannover. Vor dem Ausschuss musste sich am Donnerstag Finanzminister Gerald Heere (Grüne) zu der Angelegenheit äußern. Er blieb bei der Linie der Landesregierung, der zufolge an dem Vorgang nichts zu beanstanden ist.

Worum geht es? Das Gehalt von Aynur Colpan, engagiert im SPD-Verband ihres Heimatortes und Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), war von 6300 auf 8200 Euro monatlich erhöht worden. Grundlage war eine erst unmittelbar zuvor erstellte interne Neufassung von Verwaltungsregeln für Beförderungen innerhalb der Regierung.

Das rief die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag auf den Plan: Sie wirft dem Regierungschef in dem Fall persönliche Begünstigung vor und spricht von rechtswidrigem Vorgehen. Die Landesregierung weist das zurück. Gleichwohl setzte die CDU die Einrichtung des Untersuchungsausschusses durch. Er soll ermitteln, ob der Vorgang rechtskonform lief.

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Seit Mittwoch befasst sich auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Das bestätigte ihre Sprecherin Kathrin Söfker. Ihre Dienststelle habe zwei Anzeigen aus der Bevölkerung zum Anlass genommen, einen Prüfvorgang einzuleiten und Medien zur Sache auszuwerten, sagte sie dem NDR. Die Prüfung laufe bereits seit März. In der Berichterstattung über den Fall sei auch ein Rechtsgutachten erwähnt worden, dem zufolge sowohl die Einstellung der Frau als auch ihre Höhergruppierung rechtswidrig gewesen sein soll, sagte die Sprecherin. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaf den Anfangsverdacht der Untreue bejaht und Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet.

Das erwähnte Gutachten hatte die CDU in Auftrag gegeben. Es bestätige »uneingeschränkt«, dass bei der Einstellung der Büroleiterin und ihrer Gehaltserhöhung nicht korrekt gehandelt worden sei, hatte die Fraktion nach seiner Veröffentlichung betont. Der Gutachter habe von einem »eindeutigen Fall« gesprochen, der ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen müsse.

Gegen wen sich die CDU ein solches Verfahren wünscht, ist kein Geheimnis: Sie hat den Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke (SPD), ins Visier genommen. Er hatte vor dem Untersuchungsausschuss bekräftigt, es sei alles rechtlich einwandfrei gelaufen.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Carina Hermann befand hingegen, der Staatssekretär habe versucht, »sich rauszunuscheln«. Er habe sämtliche Bedenken des Finanzministeriums ignoriert und bei der Einstellung der Büroleiterin »eine einsame Entscheidung getroffen«, die rechtswidrig sei. Mielke sei deshalb nicht mehr in seinem Amt zu halten. Schließlich sei er nach Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses von »eigenen Fachbeamten« vor der Gehaltserhöhung für Weils Büroleiterin gewarnt worden.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft sei nur konsequent, erklärte die CDU-Fraktion. Schließlich gehe es um den rechtmäßigen Umgang mit Steuermitteln.

Dagegen steht die Ministerpräsidentenpartei SPD bislang hinter Mielke. Wiard Siebels, Parlamentarischer Geschäftsführer ihrer Landtagsfraktion, betont, es sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Die mitregierenden Grünen unterstützen diese Darstellung und werten den PUA mit dem sperrigen Titel »Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien« als eine Veranstaltung der Kategorie »außer Spesen nichts gewesen«.

Derweil hatte die Staatssekretärin im Finanzministerium, Sabine Tegtmeyer-Dette (Grüne), im Ausschuss Anfang Mai zugegeben, dass man den Einzelfall zum Anlass genommen habe, die Verwaltungspraxis insgesamt zu ändern. Das sei notwendig, damit die Landesregierung als Arbeitgeber auch für Quereinsteiger attraktiv bleibe. Tegtmeyer-Dette räumte zudem den ein oder anderen »kollegialen Konflikt« vor der Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Beförderungen ein.

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