Prozesserklärung des Radio-Redakteurs Fabian Kienert

Mitarbeiter von Radio Dreyeckland soll wegen eines Links verurteilt werden

  • Lesedauer: 5 Min.

Am 4. Juni fand vor dem Landgericht in Karlsruhe der achte und vermutlich vorletzte Prozesstag gegen den Redakteur Fabian Kienert statt. Er arbeitet für das Freiburger Freie Radio Dreyeckland und wird von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben. Der Grund: In einer Meldung auf der Webseite des Radios hat Kienert auf eine Kopie der verbotenen Webseite »Indymedia Linksunten« verlinkt.

In den Ermittlungen wurde die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Die steht vor Gericht abermals auf dem Spiel – auch weil der Link auf die Archivseite nach Meinung des verfolgenden Staatsanwaltes eine »Billigung von Straftaten« darstellen soll. Am 6. Juni soll um 11.30 Uhr dazu das Urteil gesprochen werden. Wir dokumentieren deshalb die Erklärung, die Kienert am Dienstag vor Gericht gehalten hat:

Liebes Publikum, sehr geehrtes Gericht,

die Presse- und Rundfunkfreiheit und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sind gefährdet. Das zeigt dieser Fall eindrücklich.

Wenn Geflüchtete morgens von der Polizei für eine Abschiebung aufgesucht werden, ist die Bedrohung existenzieller als in meinem Fall. Allerdings ist eine Hausdurchsuchung immer ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre, der Spuren hinterlässt. Zahlreiche Nächte nach dem 17. Januar 2023 waren bei mir vom Alptraum geprägt, da poltert jemand an der Tür.

Auf eine sachlich gehaltene Meldung über die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens mit einer Hausdurchsuchung zu reagieren, ist völlig unverhältnismäßig.

Der Rechtsstaat sollte den Einzelnen gegenüber dem staatlichen Gewaltmonopol schützen. In meinem Fall hat der Rechtsstaat versagt. Dass das Amtsgericht Karlsruhe die Hausdurchsuchung durchgewunken hat und dass später das Oberlandesgericht Stuttgart die Anklage gegen mich zugelassen hat, ist ein Skandal.

Der Prozess hat deutlich gemacht, dass die Karlsruher Staatsanwaltschaft auch im Vergleich zum Freiburger Staatsschutz offenbar eine noch aktivere Rolle bei der Bekämpfung der Grundrechte gespielt hat.

Ich kann es bis heute nicht fassen, wegen dieser Meldung nun vor Gericht zu stehen. Das hatte ich der Polizei am Morgen der Hausdurchsuchung auch schon gesagt. Ja, klar, habe ich diese Meldung verfasst, wo ist das Problem? Dass die Polizei widerrechtlich in meine Wohnung eingedrungen ist, wird später noch Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte sein.

Selbst wenn ich an einen Erfolg der Verfassungsbeschwerde und an einen Freispruch in diesem Prozess glaube, schaue ich nicht so positiv auf den Rechtsstaat, wie das bei meiner Verteidigerin angeklungen ist, die im Plädoyer erklärte, dass der Rechtsstaat jedem Einzelnen die Möglichkeit verschaffe, falsche Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Gewalt im Wege eines rechtsförmigen Verfahrens korrigieren zu lassen.

Leider lässt sich der Großteil des Schadens nämlich nicht mehr korrigieren. Die Hausdurchsuchung mit ihren beschriebenen Konsequenzen und mit ihrer einschüchternden Wirkung auf die Arbeit von zahlreichen Journalist*innen, insbesondere in freien Radios, hat stattgefunden.

Und: Wer so offensichtlich, wie in diesem Fall der Staatsanwalt, völlig unverhältnismäßig in Grundrechte eingreift, muss eigentlich trotzdem nie ein rechtsstaatliches Verfahren gegen sich befürchten.

Das Gericht hat sich bei der Aufklärung des Falls alle Mühe gegeben. Für mich stellt aber schon die pure Anzahl an Prozesstagen, an denen ich u. a. nicht meiner journalistischen Arbeit nachgehen kann, eine große Belastung dar. Und: Wie gesagt: Auch ein Freispruch heilt den angerichteten Schaden nicht.

Nach einem Freispruch – von dem ich nach dem heutigen Tage ausgehe –, sollte endlich auch von der Landesregierung das Signal in Richtung Staatsanwaltschaft gesendet werden, dass nicht noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit ausgegeben werden dürfen.

Ohne die Intervention meiner Anwältin und meine Aussage den besagten Artikel verfasst zu haben, hätte die Polizei am 17.01.2023 die gesamte IT-Infrastruktur von Radio Dreyeckland beschlagnahmen können und hätte damit das Programm eines lizenzierten Rundfunkanbieters lahmgelegt. Das zeigt die große Bedeutung des Falls für die Rundfunkfreiheit.

Jetzt könnten einige nicht zu Unrecht sagen: So etwas kann ein kleines linkes Radio treffen, aber keine anderen, keine größeren Medien.

Wer so denkt, verkennt, dass die Einschränkung der Pressefreiheit ganz schnell auch andere treffen kann, wenn sich die gesellschaftlichen Verhältnisse, die ja sehr fragil sind, wandeln.

Gerade angesichts der stetigen politischen Entwicklung nach rechts kann einem dieser Fall Radio Dreyeckland Angst machen. Er zeigt nämlich, wie wenig Schutz die Presse- und Rundfunkfreiheit und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung schon jetzt bieten.

Wenn nach und nach mehr Menschen mit dezidiert rechter Einstellung in die verschiedenen Institutionen drängen, wird es ihnen, ganz offensichtlich, ein Leichtes sein, gegen unliebsame Journalist*innen vorzugehen.

Wir müssen dringend dafür sorgen, dass die besagten Grundrechte nicht mehr so leicht außer Kraft zu setzen sind.

Presse- und Rundfunkfreiheit und das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verteidigen!

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