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Staatsanwaltschaft geht gegen Radioredakteur in Revision

Politische Justiz hält an Verfolgung von Fabian Kienert fest

Das Karlsruher Landgericht hatte die Anklage gegen den Redakteur zunächst nicht zugelassen.
Das Karlsruher Landgericht hatte die Anklage gegen den Redakteur zunächst nicht zugelassen.

Einen Tag nach dem Freispruch für den Radio-Dreyeckland-Redakteur Fabian Kienert hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt – offenbar also ohne die schriftliche Begründung abzuwarten. Das bestätigte Kienert, der darüber auf der Webseite des Freiburger Senders kurz berichtete, dem »nd«.

Für die Prüfung der Revision ist der Bundesgerichtshof zuständig. Hätte die Staatsanwaltschaft damit Erfolg, würde der Fall erneut an das Karlsruher Landgericht zurückverwiesen, wo dann an einer anderen Kammer verhandelt würde.

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Der 38-jährige Kienert war am Donnerstag vom Vorwurf freigesprochen worden, mit einem Link in einem Artikel auf die Archivwebseite von Linksunten Indymedia gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben. Die Plattform war 2017 vom Bundesinnenministerium nach dem Vereinsrecht verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Verbot im Januar 2020, weil sich Zweck und Tätigkeit der Vereinigung gegen die Verfassung richteten.

Das Karlsruher Landgericht hatte die Anklage der Staatsschutzabteilung der Justiz in Baden-Württemberg gegen den Redakteur zunächst nicht zugelassen. Auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin eröffnete das Stuttgarter Oberlandesgericht aber das Hauptverfahren und erzwang somit die Befassung durch das Landgericht. Bei Zulassung der Revision wäre dies also die dritte Befassung durch dasselbe Gericht.

Der Prozess gegen den Redakteur begann im April. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht entschied am Donnerstag auch, dass der Redakteur für die Durchsuchung seiner Wohnung und die Beschlagnahme von Material entschädigt wird.

»Ob, wie es in den meisten Fällen wohl üblich ist, die Staatsanwaltschaft die Revision nach der schriftlichen Urteilsbegründung zurückzieht oder tatsächlich noch mehr Steuergelder für den Kampf gegen die Pressefreiheit verheizt, ist offen«, erklärte Kienert zu dem Schritt der Justiz.

Ermittler hatten im Januar 2023 neben zwei Mitarbeiterwohnungen – darunter die des nun freigesprochenen Redakteurs – auch Redaktionsräume von Radio Dreyeckland durchsucht. Der links-alternative Sender hat im Dreiländereck von Deutschland, Frankreich und Österreich eine lange Tradition.

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