Schutzstatus für Ukrainer verlängert: Geflüchtete erster Klasse

Jana Frielinghaus zur Ungleichbehandlung Schutzsuchender

Wie erwartet haben sich die EU-Innenminister am Donnerstagabend darauf geeinigt, den besonderen Schutzstatus für die 4,2 Millionen ukrainischen Geflüchteten um ein weiteres Jahr bis März 2026 zu verlängern. Das ist selbstverständlich gerechtfertigt.

Fällt aber noch jemandem auf, was für ein schreiendes Unrecht damit zementiert wird? Jenes nämlich, das Hunderttausende nicht-ukrainischer Schutzsuchender in der EU erfahren, die gern kollektiv als »irreguläre Migranten« bezeichnet werden. Die Berechtigung ihrer Asylanträge wird von vornherein infrage gestellt. Rassistische Narrative, denen zufolge Menschen, die nicht dem »christlich-jüdischen Kulturkreis« entstammen, schlechter integrierbar seien und eher zu Kriminalität oder gar Terrorismus neigen, werden seit Jahren auch von Politikern der sogenannten demokratischen Parteien und Journalisten sich liberal nennender Medien verbreitet.

Keiner Gruppe wurde je so unbürokratisch geholfen wie den Ukrainern. Den meisten Schutzsuchenden werden Aufenthaltstitel routinemäßig verweigert und damit Qualifikation und Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme. Hunderttausende leben so viele Jahre ohne Perspektive auf ein Ankommen, immer in der Angst vor Abschiebung. Mit wertebasierter Politik hat das so wenig zu tun wie die Forderungen von FDP-Fraktionschef Christian Dürr und zahlreichen Unionspolitikern. Sie wollen den Status der subsidiären Schutzberechtigung für Menschen aus Bürgerkriegsgebieten in der EU abschaffen und ihnen zunächst das ohnehin kontingentierte Nachholen von Angehörigen komplett verweigern.

Zugleich können sich auch ukrainische Männer ihres Schutzstatus immer weniger sicher sein, denn die Regierung in Kiew will alle zwischen 18 und 60 Jahren an die Front schicken. Die Bundesregierung findet dennoch, die Abholung neuer Personaldokumente, die derzeit nur noch in der Heimat möglich ist, sei ihnen zuzumuten. Auch das ist ein Angriff auf ein Grundrecht, nämlich das auf Kriegsdienstverweigerung, verankert im Grundgesetz und in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Denn es würde unweigerlich bedeuten, dass die Männer zum Kämpfen gezwungen werden.

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