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- Binnengrenzkontrollen
Grundrechte gelten auch für Straftäter
Matthias Monroy zu Grenzkontrollen bei Sportereignissen
Zu den Olympischen Spielen kündigte die Bundesinnenministerin Kontrollen der Grenze zu Frankreich an. Diese Grenzkontrollen gab es während der Europameisterschaft im Männerfußball auch zu anderen Anrainern. Sie seien erfolgreich gewesen, heißt es nun, denn ein paar Dutzend unliebsame Fans wurden an der Einreise gehindert.
Die Bilanz belegt, dass die Maßnahme tief in die Grundrechte aller Reisenden eingreift, zur Sicherheit von Sportereignissen aber kaum beiträgt: So seien zwar 1112 Haftbefehle vollstreckt worden, diese stammten jedoch »überwiegend aus dem Bereich der Klein- und Allgemeinkriminalität«. Rund 8300 Menschen übertraten die Grenze zudem ohne gültige Papiere – auch bei diesen Vorfällen gibt es aber keinen EM-Bezug.
Die Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der EU und in ihrer Charta der Grundrechte verankert. Auch wenn dies Vielen nicht gefällt: Dieses Bürgerrecht gilt auch für mutmaßliche oder tatsächliche Straftäter. Wer – um diese Menschen zu fangen – Binnengrenzkontrollen gutheißt, will die EU-Verfassung brechen.
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