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Dicke Luft im Hause Wissing
Ein wichtiges Urteil zur Schadstoffbelastung
Die Deutsche Umwelthilfe hat schon Dutzende Klagen gegen Kommunen und Länder wegen mangelhafter Luftreinhaltung erfolgreich bestritten. Nun hat sie erstmals die übergeordnete Instanz getroffen: Die Bundesregierung muss nun auch in diesem Bereich der Umweltpolitik einiges nachliefern, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt hat. EU-weite Vorgaben werden schlicht missachtet.
Tatsächlich ist das im Mai beschlossene Luftreinhalteprogramm kaum das Papier wert, auf dem es steht. Auch wenn die Vorgaben für die Begrenzung bestimmter Schadstoffe verbindlich sind, finden sich hier aus der Luft gegriffene Prognosen und Maßnahmen, die aufgrund der Widerstände einschlägiger Lobbygruppen längst fallen gelassen wurden. Wohlgemerkt, es geht hier um Verursacher schwerer Erkrankungen, die zu jährlich Zehntausenden Todesfällen führen und Milliardenkosten im Gesundheitssystem verursachen. Vermutlich dachte die Ampel, angesichts des politischen Rechtsrutsches achtet niemand mehr auf Umweltauflagen.
Auch wenn die Bereiche Gebäude und Landwirtschaft ebenfalls betroffen sind – mal wieder wird vor allem das Verkehrsressort angezählt. Wie beim ebenfalls gerichtlich für unzureichend erklärten Klimaprogramm zeichnet sich besonders FDP-Minister Volker Wissing durch Untätigkeit aus. Der weigert sich, die Nachrüstung von Diesel-Pkw sowie Tempolimits anzugehen. Darüber hinaus ist er im Bunde mit CDU/CSU aktiv dabei, das EU-Verbrennerverbot zu kippen. Dabei sind auch seine hochgelobten E-Fuels alles andere als schadstoffarm.
Gerichtsurteile lassen sich aber nicht einfach aussitzen. So ist zu hoffen, dass der Richterspruch zur Luftreinhaltung zumindest für dicke Luft im Hause Wissing sorgt.
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