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Warum dennoch viele Ärzte die Homöopathie nutzen
Homöopathie soll aus Satzungsleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen werden
Aus Sicht vieler Ärzte und Ärztinnen gehe es bei der Homöopathie um eine sinnvolle, erfolgreiche und kosteneffiziente Therapiemethode und nicht um »Heilsteine«, Handauflegen oder suggestive Gespräche des Arztes mit dem Patienten. Die Homöopathie habe sich, so die Ärzte, als eine Therapiemethode bei akuten chronischen Krankheiten weltweit seit über 200 Jahren bewährt. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) betont zudem, dass die Homöopathie bei korrekter wie konsequenter Anwendung kosteneffizient ist. Fakt sei auch, dass die Homöopathie von Patienten vielfach gewünscht wird, und zwar nicht im Sinne von »Wünsch dir was«, sondern aufgrund von persönlichen Erfahrungen speziell ausgebildeter Ärzte. Aus deren Sicht erweitert die Homöopathie das Therapiespektrum, wo die koventionelle Medizin keine Lösung für die Linderung oder Heilung einer funktionellen Krankheit anbietet.
Bundestag: Homöopathische Behandlungen haben Erfolg
Am 3. Juni 2024 befasste sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Frage des Erhalts von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin als Satzungsleistung der GKV. Dr. Stefan Schmidt-Troschke, Initiator des »Bürgerbündnisses weil’s hilft!«, und Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und Integrative Onkologie, übergaben den Abgeordneten die Stimmen von rund 200 000 Patienten und Patientinnen und votierten mit einer Vielzahl von Hintergrundinformationen für den Verbleib der beiden Therapierichtungen im Katalog der Satzungsleistungen der GKV.
Beide Mediziner machten deutlich, dass eine Streichung nicht nur die freie Behandlungswahl der Patienten beschränke, sondern überhaupt den Zugang zu einer wirksamen und kosteneffizienten Therapiemethode bedrohe. Ein Wegfall dieser Leistungen führe auch nicht zu einer Kosteneinsparung, so Dr. Schmidt-Troschke. Im Gegenteil: Für viele, besonders chronisch kranke Patienten entfielen hilfreiche Therapieoptionen und es käme zu einem Kostenanstieg durch andere, teurere Verfahren. Von daher mache eine Gesetzesänderung keinen Sinn.
Prof. Steinmann widerlegte anhand mehrerer Studien das verbreitete Urteil fehlender Evidenz und machte sich für einen Dialog der Ärzte untereinander stark, um die Ergebnisse aktueller Forschung besser zu verbreiten. Auch das häufig vorgebrachte Argument, homöopathische Behandlungen verhinderten wirksame medizinische Behandlungen, sei nicht stichhaltig. So würde in der Onkologie die Homöopathie und Anthroposophische Medizin immer ergänzend zu konventionellen Behandlungen und niemals als Ersatz eingesetzt.
Nach gegenwärtigem Stand ist die Streichung von Homöopathie und Anthroposophischer Medizin im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zwar nicht enthalten, allerdings kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehrfach an, die Gesetzesänderung unbedingt durchsetzen zu wollen, weil »Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden dürfen«. Die Petenten halten diese Sicht für »einen Rückfall in vorwissenschaftliche Zeit«. Bei der Anhörung ließ sich der Minister von Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke vertreten, der sich auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten zu den Hintergründen von Lauterbachs Vorstoß bedeckt hielt und nicht verschwieg, dass er persönlich eine andere Meinung vertrete. »Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg«, erklärte er – mit Verweis darauf, dass er »das aus eigener Erfahrung der Behandlung seiner Kinder« sagen könne. Die Abgeordneten zeigten sich mehrheitlich an den Argumenten der Petenten für eine patientenzentrierte, menschliche und zukunftsorientierte Medizin sehr interessiert.
Welche Kostenübernahme bieten die Krankenkassen?
Soll also Homöopathie wegen angeblichen Mangels wissenschaftlicher Evidenz von gesetzlichen Krankenkassen künftig nicht mehr bezahlt werden? Nach aktuellen Erhebungen des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de sind viele Patienten an Homöopathie interessiert. »Es gibt aber teils erhebliche Unterschiede, in welchem Umfang die Kassen eine solche Behandlung als Zusatzleistung unterstützen«, so Thomas Adolph, Geschäftsführer des Portalbetreibers Kassensuche GmbH. So habe die Analyse ergeben: 42 der insgesamt 96 gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für homöopathische Therapie (damit sind Erstanamnese, homöopathische Analyse, die Suche nach geeigneten Arzneimitteln und Folgeanamnesen gemeint) als Zusatzleistung im Rahmen sogenannter Versorgungsverträge in bestimmten Bundesländern, zwar oft ohne Deckelung, aber mit Einschränkungen wie die Kostenübernahme für zwei Jahre und eine einjährige Pause danach.
Bei einzelnen Kassen variieren die Höchstbeträge stark: von 12 Euro bis 204 oder bis 600 Euro, maximal sogar bis 800 Euro. Im Rahmen eines jährlichen Globalbudgets übernehmen drei Kassen die Kosten zwischen 80 bis 240 Euro. Eine Kasse erstattet zu 80 Prozent bis maximal 500 Euro, eine zweite zu 75 Prozent bis höchstens 400 Euro. Eine Kasse übernimmt nur einen bestimmten Höchstbetrag pro Sitzung oder begrenzt die Anzahl der Sitzungen. Das Fazit: Mehrheitlich gibt es (noch) eine Übernahme der Behandlungskosten der GKV.
Bei homöopathischen Medikamenten übernimmt eine Handvoll Kassen die Kosten zu 100 Prozent. 39 Kassen beschränken das im Rahmen eines Globalbudgets auf einige Leistungen und auf bestimmte Versichertengruppen wie Kinder, Jugendliche oder Schwangere. Die Bandbreite der Kostenübernahme reicht hier von 75 Prozent und maximal 150 Euro für alle Versichertengruppen bis hin zu 100 Prozent und maximal 300 Euro für Schwangere. Bei vier Krankenkassen kann die Homöopathie nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden.
Wer Kosten für eine homöopathische Behandlung erstattet bekommen will, muss wissen: Der Besuch eines Heilpraktikers wird grundsätzlich nicht durch die Kassen erstattet! Nur bei Ärzten mit entsprechender Ausbildung kann eine naturheilkundliche Behandlung in Anspruch genommen und eine Kostenübernahme beantragt werden. (mit PI und Agenturen)
Weitere Infos zu Zusatzleistungen, Satzungsregeln und vertraglichen Vereinbarungen unter: www.gesetzlichekrankenkassen.de.
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