Tariftreuegesetz: Lebenszeichen aus der Ampel

Felix Sassmannshausen über das angekündigte Tariftreuegesetz

Bei den Gewerkschaften stößt der Entwurf zum Tariftreuegesetz auf Gegenliebe.
Bei den Gewerkschaften stößt der Entwurf zum Tariftreuegesetz auf Gegenliebe.

Stellenweise gibt es sie doch, die guten Nachrichten aus der Ampel-Koalition. Nicht nur mit der Forderung nach einem Mindestlohn von 15 Euro, auch mit dem Entwurf für ein Tariftreuegesetz sendet das Bundesarbeitsministerium ein wichtiges, gleichwohl längst überfälliges Signal.

Unter dem Stichwort Tariftreue kündigt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gleich ein ganzes Paket zur Stärkung der Gewerkschaften an, die damit viele Punkte von ihrer Wunschliste streichen könnten, wenn es denn so umgesetzt wird: Lohndumping bei Auftragsvergaben durch die Bundesregierung soll bekämpft werden; zudem will Heil den Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben verschaffen. Damit würde der Kontakt zu Beschäftigten deutlich erleichtert, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen, die schwer zu erschließen sind. Aber auch die anvisierte Stärkung des Tarifvertragsrechts ist positiv hervorzuheben.

Doch in einigen Punkten zeigt sich, dass Heil einen vorauseilenden Kompromiss mit der FDP eingegangen ist: So sollen Aufträge von weniger als 25 000 Euro nicht unter die neue Regelung fallen. Auch verpasst der Entwurf die Chance, Strafen für die Behinderung der Wahlen von Betriebsräten und ihrer späteren Arbeit zu verschärfen. Ob diese Zugeständnisse ausreichen, um eine weitere Verwässerung im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zu verhindern, darf jedoch bezweifelt werden.

Trotzdem ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung, mit dem das Arbeitsministerium ein Lebenszeichen aus der Ampel-Koalition sendet.

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