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Neukölln-Komplex: Urteil nicht rechtskräftig
Die zwei verurteilten Neuköllner Neonazis legen Revision ein
Berlin. Die Serie rechtsextremer Anschläge in Neukölln wird die Justiz weiter beschäftigen. Beide Angeklagten akzeptieren ihre Haftstrafe nicht und haben Revision gegen das Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet.
Anders als die erste Instanz hatte das Landgericht Berlin im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass Sebastian T. (38) und Tilo P. (41) die Brandanschläge auf zwei Autos in Neukölln Anfang Februar 2018 verübt haben. Neben der gemeinschaftlichen Brandstiftung verurteilte das Gericht die Männer aus der rechtsextremen Szene im Dezember wegen einer Reihe weiterer Taten. Laut Urteil handelte es sich »weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich«.
Mehrjährige Haftstrafen für Angeklagte
Das Landgericht verurteilte T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft und sprach ihn unter anderem auch wegen Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten und Betrugs schuldig. P. verurteilte es zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Sachbeschädigung. In seinem Fall wurde eine frühere Strafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung einbezogen.
Neukölln-Komplex beschäftigt auch U-Ausschuss
Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich. Sie hatte erst im Sommer 2021 Anklage erhoben zu dem sogenannten Neukölln-Komplex, der auch über Berlin hinaus für Schlagzeilen sorgte.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die nächste Sitzung ist am 10. Januar. dpa/nd
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