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Neuerungen für Verbraucher im Monat August
Für viele Menschen bringt der Monat August wieder zahlreiche Änderungen
Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses werden nur noch digitale Bilder akzeptiert, Papierfotos sind Geschichte. Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Die Vorgaben waren bereits im Mai in Kraft getreten, bis Ende Juli wurden in Ausnahmefällen aber noch analoge Passbilder akzeptiert.
Wer sich eine neue Photovoltaikanlage anschafft, muss mit einer geringeren Vergütung rechnen: Die sogenannte Einspeisevergütung – also der Betrag, den man für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält – wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die bislang letzte Kürzung erfolgte zum 1. August. Für Anlagen bis 10 kWp, die ab dem 1. August 2025 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung für Teileinspeisung 7,86 Cent pro kWh und für Volleinspeisung 12,47 Cent pro kWh. kWp bedeutet Kilowatt-Peak und ist eine Maßeinheit, die die maximale Leistung einer Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen angibt.
Auf ChatGPT, Gemini und andere große KI-Systeme kommen in der EU strengere Transparenzpflichten zu. Anbieter solcher allgemeinen KI-Modelle müssen offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Grundlage ist der AI Act, ein umfassendes KI-Gesetz der EU, das Künstliche Intelligenz transparenter und sicherer machen soll. Die Regeln gelten seit 2. August, ihre behördliche Durchsetzung ist aber gestaffelt – ab 2026 für neue Modelle, ab 2027 für bestehende.
Ob Handy, Fitnesstracker oder smartes Kinderspielzeug – seit 1. August gelten in der EU neue Sicherheitsregeln für viele elektronische Geräte, die direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden sind. Produkte, die neu auf den Markt kommen, müssen nachweisen, dass sie grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Betrug erfüllen. Verbraucher sollen den erhöhten Sicherheitsstandard am CE-Kennzeichen erkennen. Die neue Regelung gilt für Hersteller, Importeure und Handel. dpa/nd
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