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Neukölln-Komplex: Urteile rechtskräftig

Zwei Rechtsextreme kommen ins Gefängnis

  • Lesedauer: 2 Min.
Im Jahr 2022 begann der Prozess gegen die nun in dritter Instanz verurteilten Tilo P. und Sebastian T.
Im Jahr 2022 begann der Prozess gegen die nun in dritter Instanz verurteilten Tilo P. und Sebastian T.

Mehr als sieben Jahre nach den Brandanschlägen auf zwei Autos in Neukölln ist die Verurteilung zweier Rechtsextremisten zu Haftstrafen rechtskräftig. Das Berliner Kammergericht hat die Revision der Männer verworfen, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Zuvor hatte der »Tagesspiegel« berichtet.

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Landgericht Berlin Sebastian T. zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt und Tilo P. zu zwei Jahren und zehn Monaten. Anders als noch die erste Instanz hatte das Gericht im Berufungsprozess ausreichend Beweise dafür gesehen, dass die Männer die Brandanschläge auf zwei Autos Anfang Februar 2018 verübt haben.

Eines der angezündeten Autos gehörte dem heutigen Bundestagsabgeordneten Ferat Koçak (Linke). Zum Zeitpunkt des Anschlags engagierte sich Koçak antifaschistisch im Bezirk Neukölln. Das andere Auto gehörte dem Buchhändler Heinz Ostermann, dessen Buchhandlung in Rudow bereits mehrfach Ziel rechter Anschläge wurde. Medienberichten zufolge wurden Ostermanns Autoreifen im Oktober 2024 in Neukölln zerstochen.

Neben gemeinschaftlicher Brandstiftung sprachen die Richter die Männer aus der rechtsextremen Szene – einer war in der NPD, der andere zeitweise AfD-Mitglied – wegen einer Reihe weiterer Taten schuldig. Laut Urteil handelte es sich »weitgehend um politisch motivierte Taten im extremistischen Bereich«.

Mit dem Urteil war die Berufung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in zentralen Punkten der Anklage zu den rechtsextremen Anschlägen erfolgreich. Sie hatte erst im Sommer 2021 Anklage im sogenannten Neukölln-Komplex erhoben, der auch über Berlin hinaus für Schlagzeilen sorgte.

Nach der Entscheidung des Kammergerichts in dritter und letzter Instanz erwartet die beiden Männer eine Ladung zum Haftantritt. Laut »Tagesspiegel« erging der Beschluss am Freitag ohne nähere Begründung.

Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hassparolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Die Befragung von Zeug*innen ist inzwischen abgeschlossen. Der Abschlussbericht wird im Frühling 2026 erwartet. dpa/nd

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