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Urlaubszeit ist Hochzeit für Einbrecher
Nicht gut geschützte Wohnungen und Häuser sind wie eine Einladung für die Ganoven
Beim Nachhausekommen öffnet man arglos die Haustür und steht mitten im Chaos – ein Einbruch. Durchwühlte Schubladen, aufgerissene Schranktüren, die verschiedensten Habseligkeiten liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut … Im ersten Schock ist die Situation oftmals überfordernd und traumatisch, es stellen sich viele Fragen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Einbrecher auf frischer Tat ertappe?
Einbrecher wollen natürlich in der Regel unbemerkt bleiben. Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das die Täter in die Flucht treiben. Allerdings sollte man auf jeden Fall vermeiden, sich den Einbrechern in den Weg zu stellen. Denn das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen führen. Fühlen sich die Einbrecher in die Enge getrieben, könnten sie ihr Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen. Sicherer ist es, die Einbrecher entkommen zu lassen und sich dafür Dinge einzuprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten.
Welche Informationen sind für die Polizei besonders hilfreich?
Hinweise zum Aussehen und zur Größe der Täter, zu ihrer Fluchtrichtung und, wenn ein Fahrzeug benutzt wurde, Angaben zum Fluchtfahrzeug, wie Farbe, Marke und Kennzeichen, helfen der Polizei bei der Ermittlungsarbeit.
Die Wohnung ist ein großes Durcheinander – was ist zu tun?
Kommt man nach Hause und bemerkt einen Einbruch, heißt es als Erstes: Ruhe bewahren. Dann ist es ratsam, das Haus oder die Wohnung gleich wieder zu verlassen, um keine Spuren zu zerstören. Im nächsten Schritt sollte man die Notrufnummer 110 wählen und die Polizei verständigen. Außerdem kann man schnellstens mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen, um den Einbruch zu melden und zu klären, wie hier das weitere Vorgehen ist. Erst wenn die Polizei ihre Arbeit aufgenommen und die Wohnung wieder freigegeben hat, darf aufgeräumt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, selbst Fotos zu machen, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen.
Kann ich etwas tun, um die Schadensabwicklung zu vereinfachen?
Versicherung und Polizei werden meist eine Stehlgutliste benötigen, in der alles aufgelistet wird, was gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn möglich, sollte auch der Wiederbeschaffungswert eines jeden gestohlenen Gegenstands angegeben werden. Gegenüber der Versicherung helfen Kaufbelege und eine Wertgegenstandsliste bei der Schadenabrechnung.
Mit der Wertgegenstandliste kann man sich im Vorfeld für den Fall der Fälle rüsten. Darin können alle Wertgegenstände eingetragen, Individualnummern angegeben, Kaufbelege angehangen und auf Fotos verwiesen werden. Eine Vorlage für eine Wertgegenstandsliste stellt zum Beispiel das Netzwerk »Zuhause sicher« zur Verfügung.
Was macht ein Einbruch mit den Betroffenen?
Für viele Betroffene ist ein Einbruch ein Schock. Die Verletzung der Privatsphäre geht tief – sie haben Angst in den eigenen vier Wänden, Schlafstörungen und Unsicherheit können die Opfer dauerhaft begleiten. Hier kann der Opferschutz der Polizei weiterhelfen. Über manche Hausratversicherungen lassen sich zudem psychologische Beratungen in Anspruch nehmen. Das eigene Zuhause zu sichern, kann außerdem bei der Bewältigung der Folgen eines Einbruchs helfen – sowohl, um sich zu Hause wieder sicher zu fühlen, als sich auch objektiv vor einem erneuten Einbruch zu schützen. Zuverlässige Ansprechpartner für wirksamen Einbruchschutz findet man bei den Polizeilichen Beratungsstellen, deren Mitarbeiter kostenlos und neutral zu technischen Sicherungen und richtigem Verhalten informieren. Zuhause sicher/nd
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